39 jähriger und 16 1/2 jährige (Strafbar?)

13 Antworten

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Nein, im Regelfall ist das nicht strafbar.

  • Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen, die älter als 14 Jahre sind, sind nur dann strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder die sexuellen Handlungen gegen Entgelt stattfinden, siehe §182 StGB.
  • Wenn Du nicht Schutzbefohlener oder er Vorgesetzter oder Ausbilder ist und keine Zwangslage ausnutzt und keine Druckmittel einsetzt oder er Vorteile bietet (Belohung, Entgelt, Beförderung, bessere Noten, Gehalt, ...), dann ist eine Beziehung und Sexualität erlaubt.
  • Nichtsdestotrotz liegt meines Erachtens zumindest moralisch und persönlich immer ein sehr starkes Gefälle bezüglich Reife vor, und damit bezüglich der Fähigkeit, andere zu beeinflussen, die Folgen abzusehen, echte Zuneigung von Sexabsichten zu unterscheiden und generell eine Partnerschaft auf Augenhöhe zu führen. Meines Erachtens ist eine solche Beziehung für beide Partner nachteilig und keinem zu empfehlen. Fast immer kommt die jüngere Partnerin sich irgendwann ausgenutzt und zum Sex verführt oder missbraucht vor.
Libertinaer  02.01.2014, 18:19

Fast immer kommt die jüngere Partnerin sich irgendwann ausgenutzt und zum Sex verführt oder missbraucht vor.

Ich hoffe, Du weichst meiner Bitte nicht aus, diese freche Behauptung wenigstens ansatzweise zu belegen.

Ansonsten kann sich ja wohl jeder seinen Teil zu deinen Behauptungen denken ...

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Schlauerfuchs  03.01.2014, 09:31
@Libertinaer

Das sind die Gesetze in der BRD, da die Dame aber Schweizerin ist und sich auf Schweizer Boden befindet, gelden die Gesetze der Schweiz nicht die der BRD. Abe rin der Schweiz gilt ab 16 Sexuelles Selbstbestimmungrecht, so ist es nicht strafbar. Egal ob Gelichaltrig od. ein grosser Unterschied im alter , es kommt immer darauf an wie man sich gegenseitig Respecktiert und achtet , ob so etwas gut geht od nicht....

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Ja klar ist das strafbar! Das ist verführung Minderjähriger. Deine Eltern können gegen ihn klagen so bald sie das heraus bekommen. Mädchen wenn du das noch nicht weißt dann lass es lieber mit den anderen Dingen!

Pangaea  29.12.2013, 17:27

"Verführung Minderjähriger" greift nur unter 16.

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Libertinaer  30.12.2013, 23:51
@Pangaea

Noch nicht mal dann ...

Das gibt es hierzulande gar nicht.

Hier darf man Minderjährige "verführen". Nur Kinder nicht.

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nein, wenn das deinerseits freiwillig war

Solange du nix dagegen hast, also du nicht gezwungen wirst, NEIN! :-)

LG Lumia

Es ist nur strafbar, wenn derjenige eine eventuelle fehlende sexuelle entwicjlung ausnutzt.

Wenn du aber wusstest was du tust und kein Geld bekommen hast. ist das NICHT strafbar.