Kann ein 17-jähriger bestraft werden, wenn er eine 13-jährige geschwängert hat?

14 Antworten

13-17 ist schon echt hart, ich denke nicht, dass man das noch stillschweigend tolerieren würde, bei 13-14 ja, da würde das noch toleriert, niemand würde wegen ein paar Monaten Altersunterschied verurteilt und bei 13-15 vielleicht auch noch, je nachdem wie anständig er sich verhält in der Situation aber 13-17 definitiv nicht, wenn der Staatsanwalt dafür erfährt wird er wohl eine Anklage machen und das Jugendgericht würde das auch verurteilen

Das ist ein Offizialdelikt, kein Antragsdelikt. Also ja, da droht dem 17jährigen eine Strafe.

pcfreak32 
Fragesteller
 08.06.2016, 19:42

Selbst wenn die Eltern usw das nicht wollen?

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DerTroll  08.06.2016, 19:50
@pcfreak32

ja, genau das bedeutet es, wenn es ein Offizialdelikt ist. Es wird natürlich strafmildern berücksichtigt, wenn die Geschädigte und ihre Eltern keine Strafverfolgung beantragen.  Und mit 17 gilt ja eh noch Jugendstrafrecht. Und man wird auch berücksichtigen, daß du ja sowieso schon gestraft bist, da du ja nun Unterhaltspflichtig wirst (sofern das Kind ausgetragen wird). Deshalb mußt du jetzt nicht zwangsläufig mit einer Jugendstrafe rechnen, aber ganz ungeschoren kommst du sicher nicht davon. Ob es nun Sozialstunden werden  oder was auch immer, weiß ich nicht. Im Jugendstrafrecht ist vieles möglich, sogar eine Einstellung des Verfahrens oder nur eine Verwarnung usw, aber du kannst natürlich auch eine Jugendstrafe kriegen. Bei erwachsenen sie die Mindeststrafe für sexuelle Handlungen an Kindern 3 Monate vor. Dabei wird man es normaler Weise nicht belassen, wenn es sogar zur Schwangerschaft geführt hat. Aber du kannst davon ausgehen, daß das Jugendstrafrecht da wesentlich milder mit dir umgeht. Allerdings solltest du da deine Einstellung ändern. Vor allem solltest du deinen Fehler einsehen und nicht nur denken, ob die Eltern Interesse an der Strafverfolgung haben. Wenn es gesetztlich verboten ist, gilt das ganz unabhängig davon.

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Jeder der davon was mitkriegt, könnte dich dafür anzeigen. Wieso macht man sowas, wenn man die Konsequenzen kennt? Aber nun gut, ist deine Sache.

Hallo pcfreak32,

sexuelle Handlungen mit unter 14 Jährigen sind, wie du selbst schon erwähnt hast, strafbar.

Hier tritt der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Kraft.

Da es sich hierbei nicht um ein Antragsdelikt sondern um ein Offizialdelikt handelt, muss die Staatsanwaltschaft dies verfolgen.

Ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall auf rechtliche Schritte vorbereiten.
Konsultiere dafür am besten einen Anwalt, der wird dich besser darüber beraten können.

JustAnon

Sprichst du von dir?

Ich denke prinzipiell ja. Aber lass das mal die kleinste sorge sein 

pcfreak32 
Fragesteller
 08.06.2016, 19:43

Ja, leider spreche ich von mir...

Hinterher kommt man sich richtig dumm vor (was ich auch bin, wenn ich schon sowas mache)

Kann man bestraft werden, auch wenn alle dagegen sind?

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FritzOrange  09.06.2016, 11:48
@FritzOrange

Wird sie 14 sein wenn sie das Baby bekommt? Nur ne Vermutung, aber vlt ist das dann mit der Anzeige für die Leute bissle anders...nicht alle rechnen zurück, bzw dann denken sich vlt viele sie war 14 als sie geschwängert wurde...

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pcfreak32 
Fragesteller
 21.06.2016, 13:13
@FritzOrange

Also sie wäre 14, aber nach einem Bluttest hat sich herausgestellt, dass sie nich schwanger ist. Zum glück

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