Lüge im Alter bezüglich Sex?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne weitere Beweise greift da der § 16 StGB, ist also ein strafbefreiender Tatbestandsirrtum.

Dann hat der 18-Jährige trotzdem ein Problem. Denn er hat sich darüber im Vorfeld Gedanken gemacht und es sogar bei Gutefrage nachgefragt. Dementsprechend war sich der 18-Jährige von Anfang an unschlüssig und hat es mutwillig hingenommen, dass es sich um ein Kind handeln könnte. Glaubst du bei der Polizei arbeiten nur Idioten oder was?