Nackt zur Schule kommen?

17 Antworten

http://de.wikipedia.org/

wiki/Erregung%C3%B6ffentlichen%C3%84rgernisses

wiki/BelästigungderAllgemeinheit

In der Bundesrepublik Deutschland war „grober Unfug“ bis zur Strafrechtsreform 1975 noch als Übertretung strafbar. § 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB alter Fassung ordnete für eine Übertretung wegen groben Unfugs eine Geldbuße bis zu 150 Deutsche Mark oder Freiheitsstrafe an. Heute ist die Übertretung zu einer Ordnungswidrigkeit heruntergestuft, die nach § 118 OWiG mit Geldbuße zwischen 5 und 1000 Euro bewehrt ist.

Die beiden.

Nein, du kannst deswegen rechtlich belangt werden, mir fällt der Paragraph und der genaue Begriff gerade nicht ein, aber es ist eine Straftat.

Einschreiten der Schulleitung und Anzeige bei der Polizei wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB).

also ich kenne jemand der einen Ar*** auf seinem T-Shirt hatte und die Lehrerin ist dann durchgedreht und er musste sein Sport T-Shirt anziehen... ich glaube positiv sehen sie es nicht...