Ich habe Sex gehabt obwohl Ramadan ist. Wird mein Fasten nicht mehr angenommen?

11 Antworten

also Sühne zu leisten brauchst du nicht in dem Fall wenn ich das richtig verstanden habe (laut Meinung der Schafiiten zumindest). Aber den Tag nachholen musst du auf jeden Fall.

Es stimmt, dass Sex nicht nur das Fasten bricht, sondern auch eine Sühne erforderlich macht. In dem Fall entweder 60 Arme speisen oder 2 (islamische) Monate hintereinander zu fasten mit dem Risiko nochmal von vorne anzufangen, sollte man einen einzigen Tag -absichtlich oder unabsichtlich- nicht fasten.

Solange du die Frau bist oder die Pennetrierte oder der Pennetrierte (gilt sogar für Schwule) dann wurde dein Fasten nicht in erster Linie durch Sex gebrochen sondern dadurch, dass ein Objekt in eines deiner Körperöffnungen eingeführt wurde. Nur der Pennetrierende hat sein Fasten durch Sex gebrochen und muss dementsprechend die Sühne leisten plus den Tag nachholen.

Das ist die Regel nach der schafiitischen Rechtsschule. In anderen Rechtsschulen kann es wieder etwas anders aussehen.

Du hast dich eben nicht dran gehalten. Dein Fasten ist gebrochen. Pech gehabt. Alles nochmal von vorn.

An deiner Stelle würde ich mir mehr drüber sorgen machen was du für einen ekelhaften Freund hast der dich zum geschlechtsvekehr drängt obwohl du nein gesagt hast.

Dein fasten ist gebrochen aber du musst weiterhin warten bis Sonnenuntergang bis du wieder essen und trinken darfst. Als Sühne musst du 60 arme Speisen wenn du dies nicht kannst musst/kannst du 60 Tage lang nachfasten.

Jedoch war es nicht sehr lange ! Nur für ca 20 Minuten dann war es vorbei
  • "Sex" definiert sich nicht darüber, wie kurz oder lange es gedauert hat, sondern darüber, dass "es" stattfand
  • ein Ehepaar darf Sex haben--innerhalb der Zeiten wo auch Essen und Trinken erlaubt ist
  • Ehebrecherische Unzucht ( Zina) ist im Islam eine große Sünde, jedoch trifft dies auf euch ohnehin nicht zu, da keiner von euch verheiratet ist.
  • vorehelicher Geschlechtsverkehr ist verpönt und wird mit bis zu 100 Peitschenhieben bestraft. [ Dies geht in der BRD nicht, aber du könntest zur Abgeltung dieser Haddstrafe gelegentlich in ein sog. islamisches Land reisen--dann ist dein Gewissen entlastet..]

btw.:

Du solltest allerdings nichts Derartiges veröffentlichen, denn:

Der Prophet sallallahu alaihi wa sallam sagte: „Jedem, der die Mängel eines Muslims in dieser Welt verdeckt, werden von Allah in dieser Welt und am Tage des Gerichts seine Mängel verdeckt werden.“

Das bedeutet etwa:

Sündigen ja, vielleicht schon...ABER: nicht offen kundtun, sondern "verdecken"

MuLanHua  11.05.2019, 08:55

"zur Abgeltung dieser Haddstrafe..." er müsste aber dann die 20 Minuten Unzucht dort nochmal wiederholen, da Sünden im Land der Ungläubigen weniger schwer wiegen als im Geltungsbereich der Sharia.

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Das ist Haram

Woher ich das weiß:Recherche