Dürfen Priester sexualen Akt haben?

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Also, in der katholischen Kirche gibt es zwei katholische Riten, den orientalischen, östlichen Ristis und den römischen Ritus. Im östlichen Ritus der katholischen Kirche können die Priester heiraten und in ihrer Ehe Geschlechtsverkehr haben. Im römischen Ritus können die Priester nicht heiraten und daher keinen Geschlechtsverkehr haben, da sie sich, bevor sie Priester wurden, dafür entschieden und Gott gelobt haben. Aber es gibt Ausnahmen, wenn zum Beispiel ein verheirateter Protestanten katholisch wird und Priester werden will.


ScotiaAlba  21.03.2024, 12:03

Ein paar Ergänzungen zu deiner Antwort:

Du hast natürlich Recht damit, dass man grob zwei Rechtskreise innerhalb der römisch-katholischen Kirche unterscheiden kann und dass sich die Normen über den Zölibat in beiden Rechtskreisen voneinander unterscheiden. Es gibt auf der einen Seite die Lateinische Kirche mit ihrem Recht, auf der anderen Seite 23 eigenberechtigte katholische Ostkirchen mit ihrem Ostkirchenrecht. Diese eigenbrechtigten Kirchen (Ecclesiae sui iuris) werden auch Rituskirchen (Ecclesiae rituales) genannt, weil sie sich nach ihren Riten unterscheiden und einteilen lassen. Es gibt allerdings nicht den einen ostkirchlichen Ritus, sondern sechs Ritusgruppen mit z. T. jeweils mehreren differenzierten Riten.

Es ist nicht so, dass Priester der katholischen Ostkirchen ohne Weiteres heiraten könnten. Das gilt sowohl in der Lateinischen Kirche als auch in den katholischen Ostkirchen.

Die Lateinische Kirche lässt nur unverheiratete Männer zur Diakonenweihe zu. Wer also in der Lateinischen Kirche Diakon oder Priester sein möchte, ist von Rechts wegen zum Zölibat verpflichtet. Regelmäßig ausgenommen sind verheiratete Kandidaten für den Ständigen Diakonat. Diese werden auch als verheiratete Männer geweiht. Genauso verhält es sich mit verheirateten Geistlichen anderer Konfessionen, die zum Katholizismus konvertieren und geistliche Amtsträger bleiben möchten: Sie können mit Dispens auch zur Diakonen- und Priesterweihe zugelassen werden (darauf besteht kein Rechtsanspruch).

Für verheiratete Kleriker gilt jedoch: Endet die bestehende Ehe (durch Tod der Ehefrau oder durch Auflösung der Ehe) oder wird die Nichtigkeit der Ehe festgestellt, können diese Männer nicht erneut heiraten, da die Weihe ein Ehehindernis darstellt. Von diesem Ehehindernis kann allerdings dispensiert werden.

In den katholischen Ostkirchen gilt eine ähnliche Regelung. Hier können verheiratete Männer zum Diakon und zum Priester geweiht werden. Für die unverheirateten Kandidaten gilt die Zölibatpflicht. Verheiratete Priester sind hier zwar üblich, aber nicht in dem Sinne, dass sie einfach als Priester heiraten könnten. Das ist weder in der Lateinischen Kirche, noch in den katholischen Ostkirchen möglich.

"da sie sich, bevor sie Priester wurden, dafür entschieden und Gott gelobt haben."

Natürlich wissen die Kandidaten vor ihrer Weihe darüber bescheid und entscheiden sich freiwillig dafür. Übrigens schon vor der Diakonenweihe. Mir ist nicht ganz klar, was du mit "Gott geloben" meinst. Ich verstehe Gelöbnis hier als Synonym für Gelübde. Das ist allerdings nicht zutreffend. Verpflichtungsgrund im Hinblick auf den Zölibat ist für die Weltkleriker das Gesetz, kein Gelübde. Das öffentliche Versprechen bei der Diakonenweihe zum Zölibat hat nicht die Form eines Gelöbnisses und daher keine Rechtsfolge. Wer öffentlich den Zölibat verspricht, aber dann nicht geweiht wird, ist diesem Versprechen nicht verpflichtet. Wer das öffentliche Versprechen auslässt oder sich geistlich dem Versprechen gegenüber nicht verpflichtet fühlt, aber geweiht wird, ist zum Zölibat verpflichtet. Anders verhält es sich bei Ordensleuten, die tatsächlich Gelübde ablegen.

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Bibelmann  21.03.2024, 12:43
@ScotiaAlba

Danke für die Ergänzungen, auch wenn ich nicht alles lesen konnte, aus Zeitmangel. Zunachsteinmal war das, was ich schrieb, nur eine Zusammenfassung, was du dann entfaltest. Nur eine Korrektur. Von einigen Priestern habe ich vernommen, dass die Priester im römischen Ritus das Zölibatsgelübde ablegen.

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Sie dürfens rein formal nicht, aber sie treiben es wie jeder andere auch mit ihren Frauen, nur heißen ihre Frauen meistens "Dienstmädchen" oder "Pfarrhelferin" oder so.

Und psst: Du hast es nicht von mir. :)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Theologie und Religionswissenschaft

yolo0712 
Fragesteller
 20.03.2024, 16:06

danke @TreuZuGott333 😉

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Lamanini  20.03.2024, 16:43

Oder Kommunionsanwärter.

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TionFSs  21.03.2024, 08:33

username doesnt checks out

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Diejenigen Priester, die unverheiratet geweiht wurden — das ist in der Katholischen Kirche der Regelfall — dürfen das nicht. Es gibt aber auch einige wenige verheiratete Priester, z. B. wenn evangelische Pfarrer konvertieren und katholisch werden. Die werden meistens auch zu Priestern geweiht und bleiben verheiratet. In unserer Diözese gibt es ein paar davon. Außerdem gibt es auch verheiratete Priester im byzantinischen Ritus. Nur die verheirateten Priester dürfen, die anderen eben nicht. Alles klar oder ist noch eine Frage offen?

Es geht hier wohl um katholische Priester, denn Priester anderer Konfessionen dürfen ja auch heiraten.

Für katholische Priester gilt der Zölibat. Das bedeutet zunächst einmal, dass sie nicht heiraten dürfen und hat primär nichts mit Sex zu tun.

Da nach der katholischen Lehre Sex aber nur in der Ehe erlaubt ist, schleicht sich das sexuelle Betätigungsverbot praktisch durch die Hintertür ein.

Heiraten und Priesteramt schließen sich also kategorisch aus, während Sex eine Sünde ist, die man halt beichten muss und von der man freigesprochen werden kann.


ScotiaAlba  20.03.2024, 22:25

Ich erlaube mir mal ein paar Hinweise zu deiner Antwort:

"Es geht hier wohl um katholische Priester, denn Priester anderer Konfessionen dürfen ja auch heiraten."

Ich kann mir vorstellen, wie du diese Aussage meinst. Ich möchte aber der Sachlichkeit wegen widersprechen. Du zielst vermutlich auf Geistliche bzw. Funktionsträger und -trägerinnen der mannigfaltigen nachreformatorischen Kirchen und Gemeinschaften ab, die wir unter dem Begriff Protestantismus subsummieren. Diese kennen in der Tat keinen Zölibat, allerdings auch kein Weihe- resp. Amtspriestertum. Der Verweis hinkt also. Alle vorreformatorischen Kirchen, die sich - grob und vereinfacht gesprochen - konfessionell in katholisch, orthodox und altorientalisch einteilen lassen und das sakramental vermittelte Amtspriestertum als konstitutiv ansehen, halten am Zölibat fest. Lediglich die altkatholische Kirche und die anglikanische Gemeinschaft als nachreformatorische "Sprößlinge" der römischen Tradition, die das Amtspriestertum bewahrt haben, haben den Zölibat abgeschafft. Allein deren Klerikerinnen und Kleriker können ohne Weiteres heiraten.

"Für katholische Priester gilt der Zölibat. Das bedeutet zunächst einmal, dass sie nicht heiraten dürfen und hat primär nichts mit Sex zu tun."

Doch, die Verpflichtung zum Zölibat ist definiert als Verpflichtung zu sexueller Enthaltsamkeit.

"Da nach der katholischen Lehre Sex aber nur in der Ehe erlaubt ist, schleicht sich das sexuelle Betätigungsverbot praktisch durch die Hintertür ein."

Es ist eher die Vordertür: Weil sich der Zölibat an der Verpflichtung zu sexueller Enthaltsamkeit als Lebensform definiert, kommen etwa ein Ehehindernis für Kleriker oder Sanktionen für Kleriker, die eine Eheschließung versuchen oder in sexuellen Beziehungen leben, als Schutznormen durch die "Hintertür". Weil der Zölibat im rein kirchlichen Recht begründet ist, unterliegt er der menschlichen Verfügungsgewalt. Der kirchliche Gesetzgeber hätte auch verheiratete Männer zur Weihe unter Verpflichtung zu sexueller Enthaltsamkeit zulassen können. Das mag vor dem Hintergrund der katholischen Ehelehre aus guten Gründen als widersinnig gelten, allerdings ist der Kirche auch diese Praxis von ihrer eigenen Geschichte her bereits bekannt.

"Heiraten und Priesteramt schließen sich also kategorisch aus [...]."

Falls du damit sagen möchtest, dass unverheiratete Männer, die Kleriker sind, aufgrund des Ehehindernisses der Weihe nicht heiraten können und dies erst bei entsprechendem Dispens möglich und erlaubt ist, dann hast du vollkommen recht. Vor dem Hintergrund aber, dass es in der katholischen Kirche durchaus verheiratete Kleriker (Diakone und Priester, die als verheiratete Männer geweiht werden) gibt, stellt sich die Frage, was du hier mit "kategorisch" meinst. ;)

"[...] während Sex eine Sünde ist, die man halt beichten muss und von der man freigesprochen werden kann."

Das mag deine Meinung sein. Ich möchte aber deutlich widersprechen, weil diese Pauschalverurteilung von Sexualität noch nicht einmal der in meinen Augen anthropologisch-theologisch nicht haltbaren lehramtlichen Linie der katholischen Kirche gerecht wird. Außerdem möchte ich deine zuletzt vorgenommene Darstellung und Einordnung des Bußsakramentes insofern zurückweisen, als dass sie zumindest stark verkürzt ist und ich sie daher als sehr verschleiernd wahrnehme.

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Altersweise  22.03.2024, 18:49
@ScotiaAlba

Ich darf dich darauf hinweisen, dass der Zölibat in den ersten 600 Jahren des Christentums völlig bedeutungslos war und auch noch lange danach nur von Mönchen und Bischöfen eingefordert wurde.

Selbst als er lange schon durch verschieden Konzilien in der römischen Kirche eingeführt worden war, gab es noch verheiratete Priester und auch ab dem Spätmittelalter war die "Hurerei" zwar offiziell verboten, wurde aber selbst von Päpsten wie beispielhaft von den Borgias äußerst lax gesehen.

Bis heute versorgt auch die katholische Kirche nichteheliche Kinder von Geistlichen. Es wurden also sogar Regeln für die Folgen von Regelverstößen gefunden.

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ScotiaAlba  24.03.2024, 15:12
@Altersweise

Danke für deinen Kommentar, der sehr erhellend ist. Er bestätigt mir, dass es wichtig ist, verallgemeinernde und zumeist sachlich nicht (ganz) zutreffende Thesen, die dem Hören-Sagen entspringen und im Internet gerne als objektive Fakten dargestellt werden, zumindest anzufragen.

Mir ist nicht ganz klar, was dein kirchengeschichtlicher Exkurs mit den zuvor diskutierten Inhalten deiner Antwort zu tun hat? Es ging zunächst um die Frage nach der rechtlichen Gestalt des Zölibats. Darauf hast du eine nicht zutreffende Antwort gegeben. Auf diese bin ich eingegangen. Was hat das (un-)mittelbar mit der Geschichte des Zölibats zu tun? Du kommst in deinen Einlassungen in Antwort und Kommentar von der Frage, welcher Art die Zölibatverpflichtung ist, über eine Bewertung ehelicher Sexualität als "Sünde" und "Hurerei" auf 1700 Jahre Konzilsgeschichte und die Borgias. Für mich ist das Geschwurbel.

Ich glaube, niemand möchte ernsthaft bestreiten, dass ein solches Konstrukt wie der Zölibat von seiner ideen- und rechtsgeschichtlichen Genese einfach vom Himmel fällt. Und das diese Genese nicht frei von Ambivalenzen ist, ist auch klar. Für eine ernsthafte Auseinandersetzung empfehle ich Hubert Wolf, Zölibat. 16 Thesen, München 2019.

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Kommt auf die Konfession an, in der er sich befindet. Beim Zölibat - nein.