Darf ein volljähriger sohn (sagen wir 23 jahre alt) was mit dem eigenen vater haben?

10 Antworten

(Straf)rechtlich dürfte dem nichts entgegen stehen.

  • wenn beide sind volljährig sind
  • wenn es freiwillig geschieht
  • Nachwuchs kann nicht gezeugt werden

https://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland


Dancingonmyown  18.08.2020, 16:41

Doch. Auch wenn es recht unlogisch ist. Sexuelle Handlung in gerader Verwandschaft sind verboten

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tevau  18.08.2020, 17:44
@Dancingonmyown
Auch wenn es recht unlogisch ist. Sexuelle Handlung in gerader Verwandschaft sind verboten

Denkst Du Dir das, oder kannst Du den §173 StGB nicht richtig deuten?

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Law19 
Fragesteller
 18.08.2020, 16:42

wieso sagt jemand das es gesetzlich verboten ist?

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Kai567  18.08.2020, 16:51

Inzest kann von Bußgeld bis zu 3 jahren Hadt bestraft werden!

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GutenTag2003  18.08.2020, 16:53
@Kai567

Nicht jede sexuelle Handlung ist Geschlechtsverkehr.

Die Frage wäre, ist das Geschlechtsverkehr ?

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tevau  18.08.2020, 17:48
@Kai567
Inzest kann von Bußgeld bis zu 3 jahren Hadt bestraft werden!

Wo findest Du im StGB den Begriff Inzest? Gar nicht! Und wenn Du so eine Behauptung aufstellst, wäre eine Quelle ganz gut. Dann hättest Du schnell selbst gemerkt, dass Deine Annahme falsch ist.

Jedenfalls nach deutschem Recht.

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Garlond  18.08.2020, 18:59
@GutenTag2003

Ja, weil laut Gesetzt Geschlechtsverkehr nur zwischen Mann und Frau stattfinden kann. Siehe die von meinereiner100 beigefügte Quelle.

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GutenTag2003  18.08.2020, 19:00
@Garlond

Auf Dich hatte ich aber nicht geantwortet ... und Dir auch nicht widersprochen

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Garlond  18.08.2020, 19:10
@GutenTag2003

Sorry, bin mit den Antworten auf die Antworten auf die Antworten etwas durcheinander gekommen. Dachte die Frage kam von Kai.

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Kai567  19.08.2020, 09:16
@tevau

Ich wohne nicht in D. Wie es dort ist, weiss ich nicht. In Ö ist es verboten...

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Kai567  19.08.2020, 09:18
@GutenTag2003

Ja. Da es um gesetztliche Faktoren geht. Mir persönlich ist es vollkommen egal wer mit wem Sex hat, aber das war nicht gefragt

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Libertinaerer  19.08.2020, 22:33
@Kai567
Für mich schon.

Nur geht es halt nicht nach dir.

Wäre auch wenig sinnvoll (und auch nicht erlaubt), Gesetze nicht für alle gleich zu machen, sondern es jeweils einer persönlichen Interpretation zu überlassen. ^^

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Libertinaerer  19.08.2020, 22:40
@Kai567
In Ö ist es verboten...
Strafgesetzbuch §211

Und sowohl in D wie in Ö sind nicht allgemein "sexuelle Handlungen", oder wie es in Ö noch immer heißen mag: "Unzucht", in den jeweilgen Gesetzen als Straftatbestand genannt, sondern eben ausschließlich der "Beischlaf" (also Vaginalverkehr, konkret: "Penis in Vagina").

Nicht einmal "beischlafähnliche Handlungen" (z.B. Analverkehr, also "Penis in Anus") sind erfasst.

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tevau  20.08.2020, 11:13
@Garlond

Ja, weil laut Gesetzt Geschlechtsverkehr nur zwischen Mann und Frau stattfinden kann.

Woher hast Du das? Das Gesetzt spricht nicht von "Geschlechtsverkehr", sondern von "sexuellen Handlungen" (ohne die beteiligten Geschlechter zu definieren) oder von "Beischlaf" (zeugungsgeeigneter Vaginalverkehr zwischen Mann und Frau)

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tevau  20.08.2020, 11:15
@Kai567
Strafgesetzbuch §211

Bist Du irgendwie verrutscht? §211 StGB ist der Mordparagraph. Was meinst Du da zum Thema zu finden?

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Kai567  20.08.2020, 21:10
@tevau

Also wenn ich Straggesetzbuch Paragraph 211 gogle komme ich zu diesem Thema. Zu Hilfestellung: ich gehe vom Österreichischen Strafgesetzbuch aus.

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Kai567  20.08.2020, 21:15
@Libertinaerer

Okay, ich halte mal meinen Mund.. Ich kann es mir zwar nur schwer vorstellen, aber vllt liegt das ja einfach an mir..

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Libertinaerer  21.08.2020, 05:12
@Kai567
Ich kann es mir zwar nur schwer vorstellen, aber vllt liegt das ja einfach an mir..

Also da kann ich dich beruhigen: Es liegt NICHT an dir! :)

Das Gesetz ist uralt, stammt aus der sexualfeindlichen christlichen Tradition, und ergibt in der heutigen Zeit schlicht gar keinen Sinn.

Nach modernem Verständnis dürfte es das Gesetz gar nicht mehr geben (Frankreich hat es z.B. bereits vor gut 200 Jahren abgeschafft), aber da gewisse Leute es halt unbedingt behalten wollen, werden halt die sachlichen Gründe dagegen ignoriert, und sich angebliche Gründe zurechtgebogen, damit man etwas vorzuweisen hat:

  1. Schutz der Gesundheit ungeborener Kinder - obwohl das sonst auch kein Strafrechtsthema ist, wir heute wissen, dass Erbkrankheiten nichts mit Verwandtschaft per se, sondern mit der Genetik zu tun haben, die auch Unverwandte betreffen kann, und gemeinsame Kinder ja auch gar nicht verboten sind. Und weil das heute bei sachlicher Betrachtung ziemlich sinnfrei klingt:
  2. Schutz der Kernfamilie, die ja am Sex angeblich Schaden nehmen könnte. Ist natürlich noch hirnrissiger, weil eben jeglicher Sex erlaubt ist, bis auf Vaginalverkehr. Das ergibt dann halt nun mal auch gar keinen Sinn. ^^

Da waren die Liechtensteiner, vermutlich aufgrund nicht vorhandener Größe besonders Inzest-gefährdet ^^, wenigstens ehrlich, und haben das verbot noch ausgeweitet.

Aber, s. Frankreich und andere Staaten: Ein aus der Zeit gefallenes, sinnloses, ja, unlogisches Gesetz, was sogar gegen grundlegende Normen moderner Rechtsstaatlichkeit verstößt, auch noch zu verschärfen anstatt es, wie in Fachkreisen gefordert, abzuschaffen, ist einfach in Deutschland nicht durchsetzbar ...

... also bleibt es bei dem Unsinn.

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eine richtig interessante Frage!

Es dürfte kein Inzest sein.

Weil das bedingt den Beischlaf.

Der ist klar definiert:

http://www.rechtslexikon.net/d/beischlaf/beischlaf.htm

Beischlaf

das zur Zeugung geeignete (auch das nicht vollständige) Eindringen des männlichen Glieds in das weibliche Geschlechtsorgan. Im Strafrecht Tatbestandsmerkmal der Blutschande, Vergewaltigung und Verführung.

Beiwohnung, ist die Vereinigung der Geschlechtsteile von Mann und Frau. Samenerguss gehört nicht zur Definition des B.s a. Blutschande, Notzucht.

(§§ 173 ff. StGB) ist das der Art nach zur Zeugung geeignete, sei es auch nur unvollständige Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan (Scheidenvorhof). Der B. ist ein Fall sexueller Handlung. Er ist Tatbestandsmerkmal des Beischlafes zwischen Verwandten, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen. Beiwohnung

B. bezeichnet in der Gesetzessprache den Geschlechtsverkehr. Zum B. zwischen Verwandten s. Blutschande; Nötigung zum B. vgl. sexuelle Nötigung. S. a. sexueller Missbrauch Jugendlicher, Beiwohnung.

Ist es strafbar ?

Nein.

kann das die menschheit akzeptieren und tolerieren?

Kommt darauf an, wen Du fragst. Ich würde mich zwar schwer wundern, aber ich könnte es akzeptieren und tolerieren.

Aber im Bereich der sexuellen Neigungen, Aktivitäten und Beziehungen legen viele Leute ein sehr enges Maß an. Vermutlich, weil sie selbst sexuell unerfüllt sind und anderen nicht gönnen, sich auszuleben.


Law19 
Fragesteller
 18.08.2020, 16:50

Ist es also nicht strafbar?

Ist es aber inzest wenn vater was mit sohn hat der schon volljährig ist?

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DadBod  18.08.2020, 16:52
@Law19

Ja aber ihr gebärt ja kein Kind.

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tevau  18.08.2020, 17:27
@Law19

Der Begriff "Inzest" kommt im Strafgesetzbuch nicht vor. Da ist von "Beischlaf zwischen Verwandten" die Rede, und der ist als "das zur Zeugung geeignete (auch das nicht vollständige) Eindringen des männlichen Glieds in das weibliche Geschlechtsorgan." definiert.

Väter und Söhne haben in der Regel kein weibliches Geschlechtsorgan.

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Law19 
Fragesteller
 18.08.2020, 18:01
@tevau

also ist es erlaubt wenn vater und sohn sich lieben (küssen, beziehung eingen etc) aber nur nicht miteinander geschlechtsverkehr haben?

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tevau  18.08.2020, 18:41
@Law19

Rein rechtlich dürfen Vater und volljähriger Sohn sexuell miteinander verkehren, wie sie wollen. Das Gesetz macht ihnen keine Einschränkungen.

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Law19 
Fragesteller
 19.08.2020, 19:14
@tevau

als ob ?? Das ist doch inzest ? inzest ist doch verboten (also beischlaf??)

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tevau  20.08.2020, 10:42
@Law19

Law19, entweder nimmst Du das jetzt mal zur Kenntnis, oder Du guckst jetzt selbst ins StGB und recherchierst, wie "Beischlaf" juristisch interpretiert wird.

Zwei männliche Wesen können hiermach keinen Beischlaf ausüben.

Wenn Du irgendwelche anderen Behauptungen aufstellst, belege sie! Wirst Du nicht schaffen.

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Ich finde, dass das überhaupt nicht mit normalen Homosexuellen vergleichbar ist!

Ich habe rein gar nichts dagegen, wenn Gleichgeschlechtliche sich lieben, aber innerhalb so unmittelbarer Verwandschaft ist das mehr als komisch und zeugt für mich von psychischer Störung. Vaterliebe bzw. Kinderliebe ist normal, aber eben auf Vater-Kind-Art, aber doch nicht als Liebespaar..

Keine Ahnung wie es rechtlich aussieht, aber allein moralisch für mich nicht tragbar und die Gesellschaft akzeptiert das in meinen Augen zu Recht nicht.

Das wäre Inzest und gesetztlich verboten. Andererseits: wenns bei wollen... Meinetwegen... Bin zwar kein Fan davon aber das ist was wenn es anderen gefällt geht es mich nichts an. ABER: das mit der LGBT Community so nahe zu stellen finde ich nicht okay! Ich wäre der selben Meinung wenn der Vater was mit seiner Tochter hätte, oder der Sohn was mit seiner Mutter! Hier geht es NICHT um das GESCHLECHT sondern um das VERWANDSCHAFTSVERHÄLTNIS!


Law19 
Fragesteller
 18.08.2020, 16:45

was ist denn die strafe wenn vater was mit sohn hat? (wenn es beide wollen)

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Kai567  18.08.2020, 16:50
@Law19

Inzest ist verboten da bei der Entstehung von Kindern die Warscheinlichkeit das sie eine Behinderung haben werden sehr große ist. Wie das wirklich aussieht, wenn das Paar aufgrund des gleichen Geschlechts keine Kinder haben kann, weiss ich nicht genau. Denke jedoch nicht. Theoretisch kann sich die Strafe zwischen Busgeld und 3 Jahren Haft befinden

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Law19 
Fragesteller
 18.08.2020, 16:52
@Kai567

Aber es ist doch kein kind mehr wenn es schon 20 jahre alt ist ?=

ich rede ja davon wenn es schon volljährig ist

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Kai567  18.08.2020, 16:53
@Law19

Ich sage auch nirgends das er ein Kind ist?

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Garlond  18.08.2020, 18:55
@Kai567

Ja, aber seltsamer Weise führst du als Erklärung für das Verbot von Inzest genau das an, was bei zwei Männern defakto absolut augeschlossen ist.
Per Gesetzt ist nur Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau im ersten Verwandschaftsgrad verboten. Sprich, Bruder mit Schwester, Vater mit Tochter oder Mutter mit Sohn.

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Kai567  19.08.2020, 09:14
@Garlond

Habe ich nicht? Ich habe von der ENTSTEHUNG EINES KINDES geredet... In welchem Satz steht das er ein Kind wäre?

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Garlond  22.08.2020, 06:39
@Kai567

Kai567 vor 3 Tagen

@Garlond

Habe ich nicht? Ich habe von der ENTSTEHUNG EINES KINDES geredet... In welchem Satz steht das er ein Kind wäre?

Darauf bezog ich mich nicht, ob jemand, vom Alter her, noch ein Kind ist, spielt in der Frage um Inzsest auch keine Rolle.

Du hast geschrieben:

Inzest ist verboten da bei der Entstehung von Kindern die Warscheinlichkeit das sie eine Behinderung haben werden sehr große ist. Wie das wirklich aussieht, wenn das Paar aufgrund des gleichen Geschlechts keine Kinder haben kann, weiss ich nicht genau.

Der springende Punkt ist. Inzest ist nicht verboten, aus genau den Gründen, die du selbst angeführt hast. Beischlaf (was Mann und Frau voraussetzt) ist zwischen Verwandten ersten Grades verboten.

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Libertinaerer  18.08.2020, 22:00
gesetztlich verboten

Nein, das ist schlicht falsch.

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Kai567  19.08.2020, 09:12
@Libertinaerer

Ich weiss nicht wo du wohnst, in Ö ist es verboten. Vllt in D oder S nicht, das kann ich nicht garantieren. In Ö jedoch schon

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Kai567  19.08.2020, 09:29
@Libertinaerer

Also: Österreichisches Strafgesetzbuch §211 StGb, Deutsches Strafgesetzbuch Paragraf 173

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Libertinaerer  19.08.2020, 11:40
@Kai567
Ich weiss nicht wo du wohnst,

D

in Ö ist es verboten.

Falsch.

Vllt in D oder S nicht,

Definitiv nicht.

In Ö jedoch schon

So kann man sich irren.

Österreichisches Strafgesetzbuch §211 StGb, Deutsches Strafgesetzbuch Paragraf 173

Ergo: Ist in beiden Ländern erlaubt.

Vater und Sohn können miteinander gar keinen verbotenen Beischlaf (= Penis in Vagina) vollziehen. Damit sind die genannten Gesetze hier irrelevant

Und da es ansonsten zum Sex im nachgefragten Fall kein Gesetz gibt: Erlaubt.

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Kai567  19.08.2020, 18:41
@Libertinaerer

Soweit ich diesen Absatz lese, steht nirgends das der Beischlaf das eindringen des Penises in die Vagina vorraussetzt.. Ich lese nur das es moralisch verwerflich und desswegen verboten ist

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Libertinaerer  19.08.2020, 22:25
@Kai567
Soweit ich diesen Absatz lese,

... verstehst Du ihn offensichtlich nicht, möchtest dich aber - trotz Hinweis - auch nicht schlau machen.

steht nirgends das der Beischlaf das eindringen des Penises in die Vagina vorraussetzt..

Wo? Im Gesetz? Nein, warum auch? Man geht davon aus, dass die Leser der Gesetze - vornehmlich Juristen, der Rechtslaie möge wenigstens eine fachlich kommentierte Gesetzesausgabe verwenden - (Juristen-)Deutsch können (oder sie ihnen unbekannte/unklare Begriffe zumindest nachschlagen können).

Und sonst? Ich habe da so meine Zweifel, dass nirgends erklärt wird, was der Begriff "Beischlaf" bedeutet. Wo hast Du es denn bislang versucht? Duden? Wikipedia?

Nun, zumindest in der juristischen Fachliteratur wird sehr genau erklärt, wie Gesetze zu verstehen sind, und auch was genau juristisch unter "Beischlaf" zu verstehen ist - und vor allem nicht ist.

Ist halt ein umgangssprachlich veralteter, aber hier juristisch definierter Fachbegriff in einem juristischen Fachtext. Das sollte man berücksichtigen, wenn man sich mit keine Ahnung von nichts daran macht, Gesetze verstehen zu wollen ...

Ich lese nur das es moralisch verwerflich (...) ist

Auch da habe ich meine Zweifel, dass DAS da steht.

Denn (absolut beliebige) "Moral" gehört nicht ins Strafrecht. DIE Zeiten sind schon länger vorbei (wobei das öStGB noch so altertümliche Worte wie "Blutschande" oder "Unzucht" kennt, die im dStGB längst entsorgt wurden - ändert aber nichts am Prinzip).

Gesetze brauchen einen sachlich nachvollziehbaren Grund.

Nun gut, der ist bei dem Thema ohnehin nicht (mehr) gegeben, aber grundsätzlich halt ...

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Kai567  20.08.2020, 05:22
@Libertinaerer

Ich bitte um einen Link indem besagtes Gesetz klar zu lesen ist und auch als Gesetz gekennzeichnet ist. Denn offensichtlich finde ich dieses nicht

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Libertinaerer  20.08.2020, 10:26
@Kai567

Ich kann auf mein Buchregal schlecht verlinken, aber was in der juristischen Fachliteratur dazu inhaltlich steht, habe ich hier bereits geschrieben.

Mag dir das weiterhelfen: http://www.rechtslexikon.net/d/beischlaf/beischlaf.htm

Ggf. auch der Wikipedia-Artikel zum "Inzest" - insbesondere der Vergleich der Rechtslage in Deutschland, Österreich und Liechtenstein: https://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Liechtenstein

PS:

Denn offensichtlich finde ich dieses nicht

Nun, für gewöhnlich lassen sich Juristen, wie andere Fachleute auch, für ihre Arbeit bezahlen.

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