Darf ein Muslim als Türsteher in einem Swingerclub arbeiten?

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Nein.

Nach islamischer Ansicht wird man zum Teil von dem, mit dem man sich umgibt.

Da die Aktionen in einem Swinger-Club nach islamischer Ansicht haram (sündig) ist, ist die Tätigkeit in oder für eine derartige Einrichtung nicht möglich.

1988Ritter  26.06.2017, 08:38

Vielen Dank für die Auszeichnung.

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meide das was verboten ist, ist so eine "grundverhaltensregel" im islam wenn man möchte. Das Bedeutet wenn eine Discothek halt logischer weise Musik, leicht bekleidete Menschen mit meist sexuellen interessen und alkohol beinhaltet dann hast du da als moslem nichts verloren. 

Genauso verhält es sich eigentlich mit einem Swingerclub. allem anderen. je ferner du ihm bleibst, desto besser für dich als moslem. 

allerdings kann ich zum beispiel verstehen, dass wenn jemand zb keine arbeit findet und sich ernähren muss und eine bar ihm einen Job anbietet, das ggf annimmt - aber ob ok ja oder nein als übergangslösung muss jeder für sich entscheiden denke ich. eine fatwa kenne ich dazu nicht aber findest du online bestimmt.

swingerclub ist etwas härter als alkohol weil gott ausdrücklich sagt nicht andere nackte menschen anzuschauen und beim alkohol, das du ihn nicht trinken sollst. arbeitest du also in einer bar notgedrungen, aber trinkst nicht, seher ich das als unproblematischer als in einem swingerclub zu arbeiten wo teils hinschauen musst.

wobei natürlich auch handel mit alkohol zb verboten ist usw gemäß der sunna... 

also ich hätte mir lieber was anderes gesucht..

Es muss wohl irgendwie erlaubt sein, da ich einige kenne, die so etwas machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Koranschule und 20 Jahre praktische Erfahrung

nein, darf er nicht.

Kommt ganz darauf an! Natürlich kann und sollte er den Sündenfall der Ungläubigen fördern und ganz bestimmt könnte er auch seinen Glaubensbruder dort ohne Bedenken reinlassen, möchte er nur Spaß mit den Ungläubigen. Eine Muslimin müsste er jedoch den Eintritt verwehren und wenn seine Schwester die Schnauze von Hartz IV voll hat und auch mal Leistung bringen möchte und vielleicht auch gerne mal säuft, dann haben da Männer eh Nichts zu suchen, sonst ist die Familienehre noch mehr in Gefahr und es gäbe zu viele Zeugen für den Ehrenmord.

Sie dürfen den Ungläubigen Alkohol verkaufen, doch nicht ihren Artgenossen, sonst landen sie in der Hölle, doch wenn der dann wieder eine Ungläubige schwängert und die Töchter in eine Burka steckt, dann kann er durchaus sein Minuskonto ausgleichen.