Kann man als Muslim in einem Biergarten arbeiten aber nur als Tellerwäscher?

8 Antworten

Solange du abselout nichts mit Bier direkt oder indirekt hast

Ich würde aber eha ne andere Stelle suchen

Man sollte sich von Fitna ubd Haram entfernen und nichts nähern

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser

Guardianangel1  23.09.2023, 02:35

Welche denn, es ist ja so gut wie alles verboten.

Demonstriere lieber, dass die scheixx Shishabars zu machen, die schaden Deutschland.

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As-salamu alaykum.

💭 | Nein, das ist nicht erlaubt.

Es ist nicht erlaubt, an einem Ort zu arbeiten, wie einer Kneipe oder einem Salon, wo das gesamte Einkommen aus alkoholischen Getränken stammt. Allerdings ist die Situation in Orten wie Restaurants und Supermärkten, an denen erlaubte Waren zusammen mit alkoholischen Getränken verkauft werden, anders.

Es ist im Islam verboten (haram), alkoholische Getränke zu kaufen, zu verkaufen, zu transportieren und zu bedienen. Daher ist es nicht erlaubt, in den Abteilungen von Supermärkten und Restaurants zu arbeiten, in denen alkoholische Getränke verkauft werden. Es ist jedoch erlaubt, in anderen Teilen, wie der Küche in einem Restaurant, zu arbeiten. Es ist besser, an Orten zu arbeiten, wo das gesamte Einkommen aus erlaubten Gütern und Dienstleistungen stammt.

Die Religion des Islam bevorzugte nicht den Weg, bestimmte schlechte Charaktereigenschaften und Gewohnheiten, die in der Gemeinschaft verbreitet waren, abrupt zu beseitigen, sondern verwendete eine Methode, die bei der betroffenen Bevölkerung eine schrittweise Entwicklung in eine bestimmte Richtung förderte. Zum Beispiel ist das Verbot von Zinsen eine der neuesten Anordnungen des Islam. Diese Wunde im Handelsleben wurde nachdem die Menschen durch die Methode des Korans auf ein bestimmtes Niveau gelangten, geheilt. Der schrittweise Ansatz wurde als Grundlage akzeptiert.

Eines der Themen, bei denen schrittweises Vorgehen beobachtet wurde, war das Verbot alkoholischer Getränke. Alkohol wurde nicht auf einmal verboten; es wurde nach drei aufeinander folgenden Versen, die in bestimmten Abständen herabgesandt wurden, verboten, um die Menschen auf das Verbot vorzubereiten. So sehr, dass Muslime, als sie hörten, dass Alkohol verboten war, alle Weinflaschen umstürzten und auf die Straßen schütteten.

Das Verbot beschränkte sich nicht nur auf das Trinken von Alkohol; auch der Kauf und Verkauf, also der Handel mit Alkohol, wurde verboten. Unser Prophet (Frieden sei mit ihm) erklärte, dass alkoholische Getränke in zehn Aspekten verflucht seien und sagte in einem Hadith: “Alkoholische Getränke wurden in zehn Aspekten verflucht: das Getränk selbst, der Produzent, der es produzieren will, der Verkäufer, der Kunde, der Träger, der andere dazu bringt, es zu tragen, derjenige, der seinen Lebensunterhalt mit dem aus Alkohol verdienten Geld bestreitet, der es trinkt, und derjenige, der andere dazu bringt, es zu trinken.”

Eine Person, die ein Restaurant, eine Bar oder einen ähnlichen Ort betreibt, an dem alkoholische Getränke serviert werden, ist eine der verfluchten Personen. Er ist sowohl ein Verkäufer als auch jemand, der seinen Lebensunterhalt mit dem aus Alkohol verdienten Geld bestreitet. Daher ist es nicht möglich, eine solche Art des Lebensunterhalts zu billigen.

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem muslimischen Land und einem nicht-muslimischen Land in dieser Angelegenheit. Obwohl es eine Fatwa (rechtliche Meinung, eine Antwort auf eine Frage) von Imam Azam Abu Hanifa gibt, dass es in einem nicht-muslimischen Land erlaubt ist, alkoholische Getränke an Nicht-Muslime zu verkaufen, sagt sein Schüler Imam Abu Yusuf, dass ein Muslim selbst in einem nicht-muslimischen Land keine alkoholischen Getränke verkaufen kann und sagt: “Muslim zu sein bedeutet, alle Anordnungen des Islam, egal wo man sich befindet, akzeptiert zu haben. Ein Muslim kann nichts gegen den Islam tun.”

Die Fatwa zu dieser Angelegenheit stimmt mit dem überein, was Imam Abu Yusuf sagt. Ein Muslim kann nichts kaufen und verkaufen, was Allah verboten hat, egal wo er sich befindet. Die Anordnung ist auch in der Schafi’i-Sekte die gleiche. Etwas Verbotenes ist überall auf der Welt verboten.

Quelle: Mehmed Paksu (HALAL – HARAM) [https://questionsonislam.com/question/it-permissible-work-place-where-alcoholic-drinks-are-served-and-sold]

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wenn Allāh etwas verbietet, ist unsere Meinung bedeutungslos

Nein sowas wäre verboten, da du dich nicht an solchen Orten aufhalten darfst, wo öffentlich gesündigt wird! Ein Muslim sollte nicht als Tellerwäscher oder in der Reinigung arbeiten, da es eine Erniedrigung ist! Du würdest ja auch nicht in einer Metzgerei arbeiten, wo du nur die Schweinefleischreste wegwischst! Sowas ist eine Erniedrigung für einen Muslim! Es gibt genügend andere halal Arbeiten ohne sowas in der Art. Sowas ist auch Fitna, weil es dich irgendwann genauso dahin verleiten könnte, etwas zu trinken. Oder die Fitna der Frauen, die dort betrunken dich anmachen könnten.

Das Tellerwaschen übernimmt inzwischen die Maschine


Easygoing775  23.09.2023, 01:01

Die will aber ein- und ausgeraeumt werden.

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Aber du unterstützt ja den Unternehmer, dem das Unternehmen gehört, der mit Alkohol Umsatz macht, und du arbeitest ja für ihnDas müsstest du einen Gelehrten fragen. Soweit ich weiß, gibt es da Meinungsverschiedenheiten. Einige Gelehrte würden das ganz klar verbieten. Andere würden sagen, wenn der Alkoholausschank nur einen geringen Prozentsatz am Einkommen ausmacht, dann wäre es ok.

Es handelt sich hier also um einen Zweifelsfall. Darfst du oder nicht? Und im Zweifelsfall soll man islamrechtlich immer vom Verbot ausgehen. Dann ist man immer auf der sicheren Seite.

Musst du aber auch Gläser anfassen oder waschen, in denen Alkohol war, dann ist es das nicht erlaubt.

„Der Prophet (s.a.s.) hat folgende Zehn Personen um das Thema Alkohol verdammt. Den Auspressenden (Weinpressen). Denjenigen, für den gepresst wird. Den, der Alkohol konsumiert und den, der es trägt. Denjenigen, für den der Alkohol getragen wird und denjenigen der das Trinken (von Alkohol) veranlasst. Denjenigen, der es verkauft und den, der das aus dem Alkoholverkauf erzielte Geld verzehrt. Denjenigen, der Alkohol kauft sowie denjenigen, für den es gekauft wird.“ (bei Tirmithi)
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid