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ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Ist im Mietvertrag eine andere und längere Kündigungsfrist vereinbart, so gilt sie nur für den Vermieter. Haben Mieter und Vermieter hingegen kürzere als die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen vereinbart, so kann hiervon nur der Mieter Gebrauch machen.

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ja und er kann die kosten auf die Mieter umlegen.

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Eine Gebühr nimmt dein Vermieter, komisch aber eine Gebühr kann nur für eine behördliche Tätigkeiten genommen werden, w.z.b Praxisgebühr usw. also das kann so nicht rechtens sein.

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Ich würde zur ARGE gehen und mich dort erkundigen.

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gegen die abmahnung eine beschwerde einreichen und um rücknahme bitten innerhalb von 14 tagen, erste hilfe am unfallort geht vor ...du hast bereits gewonnen sollte es vor gericht gehen. Für mich bist die Heldin des Tages !!! :-)

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neue beziehung !

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