Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ich muß noch hinzufügen, das der erste Monteur bei der Wartung kurz die Zuleitung gesäubert hat, weil die Therme auch in seiner Gegenwart F28 gemeldet hat. Hat ja auch kurze Zeit funktioniert. Heute kam ein anderer und brachte gleich einen neuen Strömungsschalter mit. Den Einbau habe ich abgelehnt. Daraufhin hat er noch einmal diese Zuleitung mit Draht gesäubert ( hat der andere nicht gemacht ) und es lief wieder. Waren noch viele Krümel drin. Ach ja, er sagte noch, wenn ich Pech hätte, könnte so was alle ein zwei Wochen passieren. Könnte ja ein teurer Spaß werden.

LG

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Es gibt nur eine 100% sichere Zustellung.

Über den Gerichtsvollzieher !!!

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Bei so einem Verhalten des Vermieters bezgl. der Heizung sollte man bei Gericht eine Einstweilige Anordnung beantragen. Das dauert ca. 2-3 Std. und der Vermieter wird dadurch gezwungen, die Heizung unverzüglich zu reparieren. Und richtig viel Geld kostet das den Vermieter auch. (ca. 300.--Euro) Mietminderung sowieso. Kündigung einem Anwalt überlassen.

LG

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Hi, die sicherste Zustellung ist über den Gerichtsvollzieher. Kostet zwar etwas, ist dafür aber absolut wasserdicht.

LG

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Bruttokaltmiete !!! ausschließlich Heizung u. Warmwasser. Ist tatsächlich Bruttokaltmiete vereinbart, (Mietvertrag) erfolgt keine Betriebskostenabrechnung. Ist alles im Mietbetrag enthalten. Es müssen also nur Vorauszahlungen für Heizung gezahlt werden, worüber jährlich abgerechnet werden muß. (Heizkostenverordnung)

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Hallo,

und wenn Dein Vermieter behauptet, er hätte das Schreiben Deines RA gar nicht erhalten ? Ist mir auch passiert und soll nun die gesamten Anwaltskosten tragen. Obwohl ich im Recht war.

Berichte doch mal, wie es bei Dir weitergeht !!

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Hallo,

sofort das Schloss austauschen, nur so bist Du sicher vor unerwünschten Besuchern.

Das Schreiben schriftlich widerrufen.

LG

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