https://dejure.org/gesetze/StGB/184.html

(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)

6.an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Bitte vorsichtig freirubbeln ..........

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