" Die Mietsache wird in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben." Der Mieter ist verpflichtet alle Malerarbeiten an der Mietsache fachgerecht ausführen zu lassen. Die Renovierung von Feucht-, Wohn- und Schlafräumen hat alle 5 jahre zu erfolgen. Alle anderen Räume nach 7 jahren. " " Soweit die Mietsache in einem malertechnisch zum sofortigen gebrauch geeigneten zustand übergeben wurde ist diese durch den Mieter im gleichen zustand zu übergeben ."
Hallo. Leider ist es tatsächlich so das die deutschen Kassen nur einen Festbetrag bezahlen, egal für welche Hörsystemtechnik. Natürlich bekommst Du für die gesetzliche Zuzahlung ( 10 € je Hörsystem ) die Basisversorgung, welche durch die Krankenkasse abgedeckt ist. Solltest Du Zuzahlungsbefreit sein ( Rezeptgebühr, Medikamentenzuzahlung usw. ... ) musst Du noch nicht einmal dies leisten. Ob diese Geräte jedoch sämtliche Situationen betreffs Deinem akustischen Umfeld ausgleichen und vor allem zu Deiner Zufriedenheit sei dahingestellt. Das heißt verschiedene Techniken probieren und vergleichen. Denn nur so kann auch ein Mehrbedarf begründet werden. Dann gibt es verschieden Stellen an die man sich wenden kann, nicht nur die Krankenkasse. Denn diese hat Verträge an die sich sich halten muss. Natürlich gibt es auch Einzelfallentscheidungen. Also, am bestem beim Hörgeräteakustiker erkundigen wie man weiter verfahren und vorgehen kann.
§ 23 Abs 1 StVO
Verboten !!!