Hallo, schau mal nach,, ob ausser diesem "Abrechnungsservice" auch eine Position --Verbrauchserfassung-- oder ähnliches berechnet wurde. Denn der Abrechnungsservice könnte u.U. versteckte Verwaltungsarbeit sein, und für diese (Arbeit,oder bei Beauftragung einer Fremdfirma, die Kosten) ist der Vermieter zuständig. LG zimperliche
Hallole, schau mal nach, ob in der Rechnung ausser Abrechnungsservice auch Verbrauchserfassung oder ähnliches vermerkt und berechnet ist. Dann könnte es eventuell sein, daß dahinter Verwaltungskosten "stecken" und die wären vom Vermieter zu tragen. Liebe Grüße zimperliche
Hallo,Nright Die Verjährung beginnt mit Ende der Abrechnungsperiode. Soll heißen:
Wenn die Abrechnung lief vom: 01.01. 2008 dann geht Sie bis 31. 12. 2008, und ist somit zum 01.01. 2009 verjährt. Oder: 01.02. 2008 - 21. 01. 2009 usw. Es ist also nicht dein Auszug entscheidend, sondern der Abrechnungszeitraum. Vejährt sind alle Zeiträume bis zum: 10. 03. 2009 genauer: Wäre der Abrechnungszeitraum vom: 10. 03. 2008 - 09. 03. 2009 dann ist die Forderung/Nachzahlung hinfällig
Toi Toi Toi zimperliche
Sorry, noch mal ich
es fällt auf, daß eine Energierechnusng vom Januar 09 einfließt, diese Rechnung ist außerhalb des Abrechnungszeitraumes. Desweiteren wird der Anfangs bestand 3000 Ltr. mit ca. 0,7 € berechnet, die Lieferrechnungen beziffern jeweils ca. 0,5 € je Liter, Noch etwas: der Anfangsbestand kann eigentlich nur aus den vorherigen Lieferungen sein, und die wären dann theoretisch ja in den vorherigen Rechnungen . Und noch etwas: Die Te....... rechnet genau die Zahlen, die euer Vermieter angibt (also nicht verar...... lassen) Liebe Grüße zimperliche
Hallo stani66, Ohne Einsicht in die Rechnung kann man die Frage nicht fundiert beantworten. Natürlich sind 900,00 € viel. Wenn Du nach Gradzahlen hochrechnest, kämst Du auf ca. 400/1000stel dem gegenüber stehen 5 Monate Vorauszahlung. Du kannst a) Einsicht in die Versorgeungsrechnungen nehmen, b) kontrollieren ob die Grundkosten nach Gradzahltabelle errechnet sind, c) die Kosten je Einheit Brennstoff kontrollieren Hattest Du Dir den Energiepass/Gebäudepass vorlegen lassen? Ich hoffe es hilft, ansonsten noch mal Kontakt aufnehmen.
Liebes Schneewittchen, Sie denken bestimmt an das xcell-center. Meines Wissens behandeln die dort recht erfolgreich, wobei ich noch kein testmonial vom xcell-center bezügl. diabetes I gesehen habe. Es gibt unter www.xcell-center.de eine kleine Statistik zu (anscheindend) behandelten Diabetikern. Gerne möchte ich Ihnen noch eine Neuheit vorstellen, dies ist jedoch aufgrund der Gesetzeslage nicht ganz einfach. Vorab: es geht um "Stammzellenaktivierung" Ich nutze es, weil ich seit 22 Jahren Morbus Parkinson habe. Wenn Sie Info haben möchten stelle ich Ihnen diese zur Verfügung. Ihnen und Ihrem Mann alles Gute von zimperliche
Hallo Die Etagenheizung ist schon aus diesem Grund günstiger: Du wirst nur mit den Kosten eben dieser Etagenheizung belastet. Heizt für keinen mit(Umlageschlüssel) mfg zimperliche
Hallo, ich denke, dass hier nicht nur pauschal auf Schwankungen abgestellt werden kann. Denn eine Differenz von 33% in der Nornnutzung der Anlage innerhalb 1 Jahres ist doch recht auffällig. Die Wassererwärmungskosten berechnen sich:
m³ Warmwasser x 2,5 x (mittl. Temperatur Heizung abzügl. 10 ) = benötigte Kwh : HW Brennstoff = benötigter Brennstoff.
Den Anstieg um 6,00 € je m³ WW/WE sollte man sich erklären lassen.
Der Ölverbrauch von 2008 und die erzielten kwh sprechen für eine Brennwertheizung. Im Jahr darauf scheint eine ganz andere Anlage genutzt zu werden. Natürlich ist so etwas absolut unmöglich, denn wer tauscht eine neue gegen eine alte Anlage. Diese Abrechung ist nicht nachzuvollziehen. Im übrigen hast Du ein Anrecht auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen (beim Vermieter) aber um eine Auseinandersetzung wirst Du wohl nicht herum kommen MfG zimperliche
Hallo Naturfreund: Die Zahlen in Klammern sind hypothetisch zum besseren Verständnis Also 2 Wärmezähler, 3 x nach Verdunstung, 1 Heizung mit 75 % Normnutzung d.h. Geliefert wurden (4000) m³³ Erdgas, mit einem Brennwert von (10) kwh , -Brennwert 1 bei Gas gibt es nicht, denn das hieße: 1 m³ = 1kwh . Also (4000 x 10 = 40000) kwh. Die Normnutzung/Wirkungsgrad ist 75% (der Rest ist Verlust) also 40000x75% = 30000kwh. Diese 30000 kwh kosten incl. Heizungsbetrieb (3000,00)€ (3000:30000 = 0,10) € je kwh Jetzt muß aufgrund unterschiedlicher Erfassungssystheme eine Nutzergruppen trennung erfolgen. D.h. Die Wohnungen mit WMZ werden von den Wohnungen mit Verdunster abgetrennt. Ein WMZ zeigt 7000 kwh (wobei eine solch gerade Zahl äußerst selten wäre) der andere (6000) = (13000) kwh x Kosten je kwh (13000 x 0,10€ = 1300,00) € Diese werden von der Gesamtsumme (3000,00) € abgezogen Die Gruppe mit WMZ: 1300,00€ 30 % Grundkosten = 390,00 € : (160m² Fläche = 0,1875 € /m²) x Größe der Wohnung. Der Rest 70% = ( 910,00€ : 13000 kwh = 0,07 € je kwh ) bei einem Verbrauch von 7000 kwh =( 7000 x 0,07 = 490,00) € Verbrauch von 6000 kwh = (6000 x 0,07 = 420,00) € Die gezählten kwh am WMZ werden nicht umgerechnet, da diese den Temperaturunterschied von Vorlauf Heizung zum Rücklauf Heizung „messen“ und in kwh umrechnen. Die Kosten der Wohnungen mit Verdunster werden aus dem „Rest“ hier 2700,00) € in gleicher Weise aufgeteilt.
Schriftlich widersprechen, per Einschreiben (wenn Dir die Fehler klar sin, würde ich diese auflisten, und um korrigierte Rechnung bitten LG zimperliche
Es ist richtig. Die Kosten der Zwischenablesung trägt der Vermieter.
Natürlich entspricht es einem Nutzerwechsel, allerdings veranlasst die Ablesung normalerweise wiederum der Vermieter Schau mal ob u folgendes findest: AG Münster WM99, 405 -- Nach Ansicht .........muß der Vermieter die Kosten der Zwischenablesung als Verwalterposten bezahlen (AG Münster WM 96, 231 AG Augsbug WM96, 98, AG Rendsburg WM 81 105) und weitere Ausnahme soll sein: Wenn der Vermieter dem Mieter fristlos kündigt, und deshalb Schadenersatz verlangt
Es gibt qualitativ hochwertigen ausländischen Zahnersatz. Dieser hat dann sogar häufig eine längere Garantiezeit. Lass dich nicht irritieren. Ich bin ins Auslandslabor ausgewichen, und habe eine sehr, sehr gute Arbeit bekommen. Mach dich über das www z.B. Ärztevergleich kundig. Dort findet z.B. eine Art Versteigerung der anfallenden Behandlung aufgrund des Heilkosten Voranschlag statt. Auch die Krankenkassen unterstützen diesen Weg, in dem sie Dir die Kosten nach deutschen Sätzen erstatten. So kannst du hochwertigen Zahnersatz zu günstigen Preisen erwerben. Beim Vegleich werden dir Angebote gemacht von Zahnärzten, welche außerdem von Patienten bewertet werden, die diesen Arzt und dessen Arbeitweise "beurteilen". Lass Dich nicht durch Argumente wie: so gehen die deutschen Labors kaputt. Die Gefahr ist wohl gegeben, aber erstens gehen sonst vielleicht Deine Zähne kaputt, und 2. wer regt sich heute noch darüber auf, wenn Du statt VW einen Kia fährst. Und drittens: es gab vor Jahren einen Skandal wil ZA`s ausländische Leistungen am Patienten vorbei zu deutschen Tarifen abrechneten. Ausserdem steht auf der neuen Kauleiste nirgends : made in Cihna LG zimperliche
so eingebildet sind wir nicht. LG zimperliche
Vielleicht könntest du mal schauen, ob der Kleine eine sogenannte Steissbeinfistel o.ä. hat. Die Dinger sind zwar relativ selten, aber sehr störend. diese Fisteln können machmal nach innen gehen, und sind dann schlecht auszumachen. Frag also deinen Süßen ob ihn etwas juckt oder stört oder ähnliches. aber mach ihm um himmels Willen kein schlechtes Gewissen. Selbst wenn der kleine einfach nur Spass daran hat, ist das weder verderblich noch schädlich, sondern für den Kleinen einfach nur schön. Solltest Du das Gefühl haben, dass es etwas Gesundheitliches ist, dann lass es beim Kinderarzt abklären. LG zimperliche
Du mußt dingend zum Arzt/Psycholgen bevor sich dies manifestiert. Zuerst zum Hausarzt, der erteilt dir die Indikation für einen Psychologen, damit die Kasse die Kosten übernimmt. Lass dich nicht mit Sprüchen abweisen, wie z.B. das wird schon wieder, oder: du siehst doch gut aus, wo ist das Problem. Wenn du wirklich gesundbleiben willst, dann sei hartnäckig und kämpfe um deine Gesundheit. LG zimperliche
ich kenne nur kupferarmbänder, bzw. wird diversen Steinen heilbare Wirkung nachgesagt. Ich hatte dies mal mit einer Kette (gegen Parkinson) probiert.Konnte aber keine Wirkung verzeichnen. Dies könnte aber daran gelegen haben, dass ich keinen fließenden Bach in meiner Nähe hatte, in den ich die Kette einlegen konnte, um sie dann im Mondlicht zu tocknen. Bitte fühle dich nicht vear...., es war so beschrieben. Dennoch bin ich davon überzeugt, daß es Dinge und somit auch Heilmethoden zwischen Himmel und Erde gibt, die wirken, auch wenn sie schwer zu erklären sind. LG zimperliche
Ja, natürlich, dies ergibt sich aus der Heizkostenverordnung. Hier ist geregelt, dass eine Heizkostenabrechnung mit zwei Verteilerschlüsseln vorgenommen sein muß, um korrekt zu sein und damit einforderbar. 1. 30 zu 70 = 30% der Kosten nach qm² Wohnfläche (nicht verwechseln mit Nutzfläche, denn diese enthält anteilmäßig eventuelle Balkone oder Teasse) 70% des Verbrauches wird dann anhand der abgelesenen Einheiten abgerechnet. 2. es kann dann auch 50 : 50 abgeechnet werden. Ferner ist nach diesem Schlüssel auch das Warmwasser abzurechnen, sofern die Wassererwärmung zentral über die Heizungsanlage efolgt. Der Verteilerschlüssel wird einmal festgelegt, und kann vom Vermieter nicht willkürlich geändert werden. LG zimperliche
Ausziehen kannst Du nur, wenn die Wohnung zu klein wird (z.B. Geburt eines Kindes) oder wenn Du aus beruflichen Gründen umziehen mußt, weil der Weg zur tägl. Arbeitsstelle zu weit würde.
Mahn den Vermieter per Einschreiben an, die Mißstände zu beseitigen, setze eine Frist, und mach ihm klar, dass Du bei Nichtbeseitigung der Mängel, die Miete kürzt.
Wenn die Wohnung nicht beheizt wird, oder in großem Umfang nicht genügend geheizt wird, dann ist bei diesen Tempeaturen die Wohnung nicht bestimmungs gemäß nutzbar. Dann kannst Du die Miete sehr stark kürzen. (Tabelle der %ualen Kürzung kannst Du googlen)
Noch was: es gibt sehr gute Podukte zum "verschließen" des Schimmels. Diese erhälst Du im Baumarkt. Sie sind nicht teuer, und wenn Du Dir die (relativ kleine)Mühe machst, kannst Du die Restlaufzeit wenigstens ohne Gesundheitsschäden ünerstehen. LG zimperliche
Hallole, erkundige dich nach dem Abrechnungszeitraum. Wenn Du, was sehr wahrcheinlich ist, unterjährig eingezogen bist, dann muß eine Zwischenablesung gemacht werden. Wird mit Verdunster/Heizkostenverteiler abgerechnet,dann muß ein Ableseprotokoll dasein. Laß es Dir, wenn Du die Abrechnung erhälst, dringend zeigen. Wenn Du schreibst, daß Du am 01.02. genau ein Jahr dort wohnst, dürfte allerdings kein Nutzer-wechsel stattgefunden haben. Denn eine Ablesung muß zeitnah zum Verbrauchszeitraum erfolgen.(wenige Wochen hin oder her) Und noch etwas: Achte darauf, dass dir die Kosten der Zwischenablesung beim Mieterwechsel nicht angerechnet werden. Das ist ungesetzlich, wird aber häufig so gehandhabt.
LG zimperliche
Hallole, diese Frage solltest Du googlen, auch unter Bildersuche. Oder du gibst einen Hersteller ein, dort findet man häufig techn Abbildungen
LG zimperliche