Die Voraussetzungen einer Scheidung sind, nachdem sie jahrzehntelang im Ehegesetz „ausgelagert“ waren, inzwischen wieder abschließend in den § 1564 bis § 1568 BGB sowie in den § 622 bis § 629d ZPO und die einvernehmliche Scheidung in § 630 ZPO geregelt. Die Scheidungsfolgen (wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Versorgungsausgleich) werden in den § 1569ff BGB im 2. und 6. Buch der ZPO und im 2. Abschnitt des FGG geregelt. Ein Regierungsentwurf zur Vereinheitlichung des zersplitterten Scheidungsverfahrensrechts in ZPO und FGG, das sog. FamFG liegt zur Prüfung dem Bundesrat vor.

Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft gemäß § 1353 BGB (mensa et toro) nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben (s. § 1567 BGB).

Um den Ehegatten eine genaue Untersuchung des Merkmals Scheitern (Zerrüttung) zu ersparen, gibt das BGB dem entscheidenden Richter zwei Vermutungen an die Hand:

Leben die Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt, so wird die Zerrüttung vermutet, sofern diese als „nicht heilbar“ angesehen wird: wollen beide Ehegatten geschieden werden („einverständliche Scheidung“) oder besteht keine Bereitschaft, sich zu versöhnen, ist unwiderlegbar von einer Zerrüttung auszugehen. Nach drei Jahren Trennung kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden werden. Auch diese Vermutung ist unwiderlegbar. Ist die Fortsetzung der Ehe einem der Ehegatten eine unzumutbare Härte (§ 1565 Abs. 2 BGB), die in der Person des anderen Ehegatten begründet liegt, kann die Ehe aber vor Vollendung des ersten Trennungsjahrs und ohne Einwilligung beider Ehegatten geschieden werden. Eine solche unzumutbare Härte wird angenommen, wenn Misshandlungen vorliegen oder der Ehegatte beispielsweise eine weitere Person in die Ehe aufnehmen wollte (im Stil einer „Ménage à trois“). Deutsche Gerichte tendierten in der Vergangenheit dazu, den Begriff immer weiter zu fassen und immer neue subjektiv empfundene unzumutbare Härten zu akzeptieren.

Der Beginn des Trennungsjahres kann rechtssicher durch den Wechsel in die Steuerklasse IV im laufenden Jahr bzw. Steuerklasse I im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr auf der Steuerkarte dokumentiert werden. Hierzu ist beim Einwohnermeldeamt eine Erklärung zum Familienstand abzugeben.

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wenn es sich um eine so tolle idee handelt, dass du sie patentieren lassen magst, weil sie so gut ist, dann mach dich schlau, wer dich finazieren könnte, der dann natürlich auch ein paar mücken daran verdienen müßte. denn wenn er auch was davon hätte, findest du doch sicher jemanden, der das finanziert - komm, erzähl schon was es ist, vielleicht helf ich dir sogar :-)

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wenn du es in einem dauerhaft geöffnetem dokument machen möchtest, dann kopiere den satz z.B. mit Strg+c und dann kannst du ihn so oft du möchtest mit Strg+v einfügen.

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bedenklich finde ich nur, dass pokerstars ja ab 18 ist und du dich jetzt bereits (über umwege) dort anmelden möchtest. glücksspiel ist glücksspiel, die normale anmeldung kostet nix und solange es nur um spielgeld geht fände ich es auch in ordnung. geld aufladen funktioniert ja auch nur via kreditkarte... hock dich lieber mit ein paar freunden an den tisch und spiele live, das macht mehr spaß

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Hallo Markus, also deine Sorgen sollten sich im Rahmen bewegen...ich mach seit nun fast 9 Jahren Kickboxen und Schläge oder Kicks auf den Unterkiefer bleiben da nicht aus. Kann mich auch noch gut an den ersten kassierten Treffer meines Trainers erinnern...hatte auch diese Schmerzen. Aber ich hatte weder einen Riss, noch ist mir der Kiefer zerbröselt. Im Unterkiefer laufen eine Vielzahl von Nervensträngen durch und wenn diese geprellt sind kann das schon eine Zeit lang unangenehm sein. Aber um einen Schaden am Kiefer ausschließen zu können ist das CT unabdingbar. Und solch Verletzungen können vom Zahnarzt auch nicht unbedingt erkannt werden - dafür gibt es Spezialisten. Aber man kann sich auch selber verrückt machen, wenn man sich nicht auskennt...kenn das. Halte durch und wenn die Schmerzen schlimmer werden geh halt sofort ins Krankenhaus, dort bekommst du dein CT gleich. So mach ich das...

Viele Grüße und gute Besserung!

PS: Wenn bei deiner Untersuchung so ein Bild wie unten rauskommt(was ich nicht hoffe) dann solltest du dir Sorgen machen...

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http://de.wikipedia.org/wiki/Beobachtung

da wird dir geholfen...

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Na aber der Hautarzt muss doch irgendeine Diagnose gestellt haben was es dann ist...? Geh vielleicht nochmal zu einem anderen Hautarzt! Ist ja nicht jeder ein Profi - leider!

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selbstverständlich! ich gehe selber mit meinem snowboardhelm zum kiten. du solltest nur beim kauf darauf achten, dass das innenmaterial quasi wasserunempfindlich ist. ich habe einen burton-helm (ca.90€) und hab keinerlei probleme...bei meinem helm ist nur hartschaum als polsterung und keinerlei stoffbezug.

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Er träumt von einem Spaziegang

also bei meiner Bulldogge ist es besonders auffällig mit dem Träumen, wenn wir einen besonders tollen Spaziergang gemacht haben, oder er mit vielen anderer Hunden gespielt hat. Dann träumt er besonders doll und ich kann oft vor Lachen nicht mehr, wenn er zuckt und bellt im Schlaf...

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