Ganz einfach: Auf ALLEN Strassen (ausserorts; egal ob Autobahn, Kraftfahrstr., Bundesstr., Land/Staatsstr. oder Kreisstr.) bei denen: a) in der Mitte (auf/anstelle der Mittellinie) eine ''bauliche Trennung'' wie eine Leitplanke oder eine Betonmauer ist (auch schon ab einer Fahrspur pro Richtung) b) es min. 2 Fahrspuren PRO Richtung gibt, hier ist die Trennung egal (kann schon eine weiße Linie sein) Ein Tempolimit hebt die ''Nichtbegrenzung'' natürlich auf.
Das ganze gilt für PKW bis 3,5 Tonnen.
Und für all diejenigen, die noch nie Kraftfahrstrasse ohne Tempolimit gesehen habe nur ein paar Beispiele: B3 Giessen-Marburg (Ausn. eine gefährliche Auffahrt;120),