Es gibt bedeutend mehr Punkte die gefährlich sind schau doch mal unter www.dimmak.at nach.

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Karate und Kungfu ist Kampfsport nicht zuvergleichen mit den Militärischennahkampftechniken wo verschiedene Kombinationen aus den unterschiedlichsten Kampfsport Arten zusammen gesetzt werden um die effectivität zu erhöhen. Hier findet man einen Experten der seine Techniken veröffentlicht hat. http://www.yourbudo.at/index.php/cat/c503_JIM-WAGNER-Nahkampfexperte.html

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Probier es mal bei www.yourbudo.at die haben was du willst

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Mehr Gewicht geht zwar schnell auf die Muskeln dies bedeutet einen Kraft zuwachs wie auch Muskel zuwachs doch die Sehnen sowie der Gelenksknorpel sind auch dem Gewicht ausgesetz was auf längerer sicht zu einen schaden führen kann. Eine gesunde Ernährung kann dabei helfen an sonsten empfehle ich Nahrung für die Gelenke und Sehnen http://www.yourbudo.at/productinfo.php/info/p3056Glucosamin---Chondroitin-Kapseln.html schau mal hier da findest du was

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Keine einzelne ist die Beste. Ein gemisch würde ich empfehlen. WT kombiniert mit Escrima und Krav Mage sowie Dim Mak. Schau mal bei www.longchuan.at rein die bieten einen Mix an.

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Die Wurzeln des Ju-Jutsu sind Aikidō und Judo (die selbst wiederum aus Jiu Jitsu entstanden sind) sowie Karate. Aus jeder dieser Kampfkünste wurden die für das System Ju-Jutsu besten Techniken vereint. Die Techniken wurden auf die Bedürfnisse des Ju-Jutsu abgestimmt und werden deshalb nicht zwingend genau so ausgeführt wie in der Original-Budosportart, der sie entstammen. Aikidō:
Hebel und Wurftechniken Judo: Fall-, Wurf- und Bodentechniken Karate: Atemi Techniken (Schläge und Tritte)http://www.yourbudo.at/index.php/cat/c232_JuJutsu.html

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Ist ein seriöses Unternehmen kaufe allerdings bei www.yourbudo.at ein bekomme als vereinsmitglied einen Rabatt

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Feststellungsbescheid der BRD und Austria

Laut Bundenkriminalamts bezgl. dem neuen Waffengesetz ab 01.04.2008: ist der Kubotan keine Hieb- und Stosswaffe i.S.d. §1 Abs.2 a WaffG. Die Verbotseigenschaft im Sinne der Anlage 2 zu § 2 Abs.3 WaffG- Waffenliste 1, Nr. 1.3.1. wird verneint!

Der Kubotan ist nach ho. Rechtsansicht in Österreich keine Waffen im Sinne der Definition des § 1 Waffengesetz 1996 , sondern handelt es sich um ein Übungs- und Trainingssportgegenstand. Festgestellt vom Bundesminesterium für Inneres GZ.: BMI-VA1903/0105-III/3/2009

Somit spricht auch juristisch nichts dagegen den Kubotan und Consorten weiterhin mit sich zu führen und zur Selbstverteidigung nutzen, weil er nicht als verbotene Waffe eingestuft wird. Quelle www.kubotanshop.at

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