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Antwort
Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es in § 7 (Schuljahr, Unterrichtszeit):Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das Ministerium kann zulassen, dass in einzelnen Schulstufen oder Schulformen das Schuljahr in Semester (Schulhalbjahre) oder andere Zeitabschnitte gegliedert wird, und deren Beginn und Ende festlegen.[4]