Guten Tag,

mein Telefonanbieter hatte zur Einforderung zweier Rechnungen aus 2013 ein Inkassobüro beauftragt. Die Hauptforderungen sind bezahlt worden und laut schriftlicher Absprache sollte anschließend mein gesperrter Telefonanschluss wieder frei geschaltet werden. Nun weigert sich der Telefonanbieter jedoch, da noch die Inkassogebühren bei dem Inkassobüro offen seien. Sie verweisen auf Ihre AGB, worin im Kleingedruckten stünde, dass sie diese Forderungen gegen den Schuldner erheben können und solange den Anschluss sperren dürfen. Des weiteren behalten sie sich ein Pfändungsrecht lt. AGB vor. Ich habe mir die bezogenen Stellen in der AGB angesehen. Es stimmt, diese Formulierungen stehen dort. D.H. aber doch noch lange nicht, dass sie auch rechtens sind. Meines Wissens nach muss ich für Inkassogebühren nicht aufkommen. Außerdem finde ich diese erpresserischen Methoden mehr als fragwürdig, zumal sie vom Auftraggeber des Inkassos kommen und nicht von dem Inkassobüro selbst. Können Sie mir eine Empfehlung aussprechen, wie ich hier weiter vorzugehen habe?

Zur Info: Es sind keine weiteren Rechnungen bei den Anbieter offen. Seit damals wurde immer alles bezahlt. Die Nebenforderungen belaufen sich hier auf die Forderungen des Inkassobüros i.H.v. EUR 147,69 (inkl. MwSt.) und Verzugschaden von EUR 75,-.

Eine Kündigung des Anschlusses macht m.E. auch keinen Sinn, da die Vertragsdauer auf 24 Monate ausgelegt ist und nun erst ca. 12 Monate vorbei sind.

Vielen Dank vorab!

Schönen Gruß,

ymania