Telefonanschluss trotz bezahlter Rechnungen aufgrund Nebenforderungen des Inkassobüros gesperrt

Guten Tag,

mein Telefonanbieter hatte zur Einforderung zweier Rechnungen aus 2013 ein Inkassobüro beauftragt. Die Hauptforderungen sind bezahlt worden und laut schriftlicher Absprache sollte anschließend mein gesperrter Telefonanschluss wieder frei geschaltet werden. Nun weigert sich der Telefonanbieter jedoch, da noch die Inkassogebühren bei dem Inkassobüro offen seien. Sie verweisen auf Ihre AGB, worin im Kleingedruckten stünde, dass sie diese Forderungen gegen den Schuldner erheben können und solange den Anschluss sperren dürfen. Des weiteren behalten sie sich ein Pfändungsrecht lt. AGB vor. Ich habe mir die bezogenen Stellen in der AGB angesehen. Es stimmt, diese Formulierungen stehen dort. D.H. aber doch noch lange nicht, dass sie auch rechtens sind. Meines Wissens nach muss ich für Inkassogebühren nicht aufkommen. Außerdem finde ich diese erpresserischen Methoden mehr als fragwürdig, zumal sie vom Auftraggeber des Inkassos kommen und nicht von dem Inkassobüro selbst. Können Sie mir eine Empfehlung aussprechen, wie ich hier weiter vorzugehen habe?

Zur Info: Es sind keine weiteren Rechnungen bei den Anbieter offen. Seit damals wurde immer alles bezahlt. Die Nebenforderungen belaufen sich hier auf die Forderungen des Inkassobüros i.H.v. EUR 147,69 (inkl. MwSt.) und Verzugschaden von EUR 75,-.

Eine Kündigung des Anschlusses macht m.E. auch keinen Sinn, da die Vertragsdauer auf 24 Monate ausgelegt ist und nun erst ca. 12 Monate vorbei sind.

Vielen Dank vorab!

Schönen Gruß,

ymania

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So, gerade meinen Poststapel durchgesehen: Gibt doch jetzt was Neues: Das Inkassounternehmen möchte von mir € 86,50 Verzugsschaden bezahlt haben. Lt. ihrer Ansicht sei ich dazu gemäß § 208, 286 BGB verpflichtet... Hört das denn nie auf?!

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Telefonanschluss trotz bezahlter Rechnungen aufgrund Nebenforderungen des Inkassobüros gesperrt

Guten Tag,

mein Telefonanbieter hatte zur Einforderung zweier Rechnungen aus 2013 ein Inkassobüro beauftragt. Die Hauptforderungen sind bezahlt worden und laut schriftlicher Absprache sollte anschließend mein gesperrter Telefonanschluss wieder frei geschaltet werden. Nun weigert sich der Telefonanbieter jedoch, da noch die Inkassogebühren bei dem Inkassobüro offen seien. Sie verweisen auf Ihre AGB, worin im Kleingedruckten stünde, dass sie diese Forderungen gegen den Schuldner erheben können und solange den Anschluss sperren dürfen. Des weiteren behalten sie sich ein Pfändungsrecht lt. AGB vor. Ich habe mir die bezogenen Stellen in der AGB angesehen. Es stimmt, diese Formulierungen stehen dort. D.H. aber doch noch lange nicht, dass sie auch rechtens sind. Meines Wissens nach muss ich für Inkassogebühren nicht aufkommen. Außerdem finde ich diese erpresserischen Methoden mehr als fragwürdig, zumal sie vom Auftraggeber des Inkassos kommen und nicht von dem Inkassobüro selbst. Können Sie mir eine Empfehlung aussprechen, wie ich hier weiter vorzugehen habe?

Zur Info: Es sind keine weiteren Rechnungen bei den Anbieter offen. Seit damals wurde immer alles bezahlt. Die Nebenforderungen belaufen sich hier auf die Forderungen des Inkassobüros i.H.v. EUR 147,69 (inkl. MwSt.) und Verzugschaden von EUR 75,-.

Eine Kündigung des Anschlusses macht m.E. auch keinen Sinn, da die Vertragsdauer auf 24 Monate ausgelegt ist und nun erst ca. 12 Monate vorbei sind.

Vielen Dank vorab!

Schönen Gruß,

ymania

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Hallo zusammen! Vilen Dank für die Unterstützung und die Ratschläge! Konnte es ja kaum glauben, aber ich habe mich durchsetzen können! Wie in einem anderen Fall geraten, hatte ich nach der Zahlung meiner Hauptforderung (mit dem entsprechendenVermerk in der Überweisung), noch die Mahngebühren und Portokosten beglichen. Dies habe ich in der Überweisung auch so angegeben. Den Betrag hatte ich mit 25,- angesetzt. Somit war der Passus der 70,- auch hinfällig. Des weiteren hatte ich dem Unternehmen mitgeteilt, dass ich Inkassogebühren etc. nicht begleichen würde, da es hierfür keine Grundlage gäbe. Vor allem dann nicht, wenn sie mir doch nun mit einer Abwicklung über ihre hauseigene! Rechtsabteilung drohen. Diese hätten sie ja auch direkt beauftragen können, anstatt die Inkassodienstleister zu beauftragen. Ich setzte eine Frist von knapp 10 Tagen zur Freischaltung meines Anschlusses. Außerdem untersagte ich jegliche Kontaktaufnahme per SMS. Bis heute habe ich weder einen Antwort per Email, noch per Post erhalten. Mein Anschluss wurde jedoch bereits nach wenigen Werktagen wieder frei geschaltet und ist es nach wie vor. :o)))

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Telefonanschluss trotz bezahlter Rechnungen aufgrund Nebenforderungen des Inkassobüros gesperrt

Guten Tag,

mein Telefonanbieter hatte zur Einforderung zweier Rechnungen aus 2013 ein Inkassobüro beauftragt. Die Hauptforderungen sind bezahlt worden und laut schriftlicher Absprache sollte anschließend mein gesperrter Telefonanschluss wieder frei geschaltet werden. Nun weigert sich der Telefonanbieter jedoch, da noch die Inkassogebühren bei dem Inkassobüro offen seien. Sie verweisen auf Ihre AGB, worin im Kleingedruckten stünde, dass sie diese Forderungen gegen den Schuldner erheben können und solange den Anschluss sperren dürfen. Des weiteren behalten sie sich ein Pfändungsrecht lt. AGB vor. Ich habe mir die bezogenen Stellen in der AGB angesehen. Es stimmt, diese Formulierungen stehen dort. D.H. aber doch noch lange nicht, dass sie auch rechtens sind. Meines Wissens nach muss ich für Inkassogebühren nicht aufkommen. Außerdem finde ich diese erpresserischen Methoden mehr als fragwürdig, zumal sie vom Auftraggeber des Inkassos kommen und nicht von dem Inkassobüro selbst. Können Sie mir eine Empfehlung aussprechen, wie ich hier weiter vorzugehen habe?

Zur Info: Es sind keine weiteren Rechnungen bei den Anbieter offen. Seit damals wurde immer alles bezahlt. Die Nebenforderungen belaufen sich hier auf die Forderungen des Inkassobüros i.H.v. EUR 147,69 (inkl. MwSt.) und Verzugschaden von EUR 75,-.

Eine Kündigung des Anschlusses macht m.E. auch keinen Sinn, da die Vertragsdauer auf 24 Monate ausgelegt ist und nun erst ca. 12 Monate vorbei sind.

Vielen Dank vorab!

Schönen Gruß,

ymania

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Hallo zusammen!

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Manche waren sehr hilfreich!!

Fakt ist, dass das Unternehmen mich nun von der "hauseigenen Rechtsabteilung" verklagen möchte. Dies teilte man mir per Sms mit... Es ist sowieso auffallend, dass die Informationen, welche weitreichende Wirkung haben wie "Entsperrung nicht möglich" gerne per Sms verschickt werden. Wer sich gerne einmal das Portfolio des Anbieters ansehen möchte: Es handelt sich um die Neckarcom. Ich habe schon einmal überlegt, ob ich denen mit 20,- entgegen kommen soll. Was ist die Meinung hierzu?

Schönen Gruß und vielen Dank vorab!

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