So, gerade meinen Poststapel durchgesehen: Gibt doch jetzt was Neues: Das Inkassounternehmen möchte von mir € 86,50 Verzugsschaden bezahlt haben. Lt. ihrer Ansicht sei ich dazu gemäß § 208, 286 BGB verpflichtet... Hört das denn nie auf?!
Hallo zusammen! Vilen Dank für die Unterstützung und die Ratschläge! Konnte es ja kaum glauben, aber ich habe mich durchsetzen können! Wie in einem anderen Fall geraten, hatte ich nach der Zahlung meiner Hauptforderung (mit dem entsprechendenVermerk in der Überweisung), noch die Mahngebühren und Portokosten beglichen. Dies habe ich in der Überweisung auch so angegeben. Den Betrag hatte ich mit 25,- angesetzt. Somit war der Passus der 70,- auch hinfällig. Des weiteren hatte ich dem Unternehmen mitgeteilt, dass ich Inkassogebühren etc. nicht begleichen würde, da es hierfür keine Grundlage gäbe. Vor allem dann nicht, wenn sie mir doch nun mit einer Abwicklung über ihre hauseigene! Rechtsabteilung drohen. Diese hätten sie ja auch direkt beauftragen können, anstatt die Inkassodienstleister zu beauftragen. Ich setzte eine Frist von knapp 10 Tagen zur Freischaltung meines Anschlusses. Außerdem untersagte ich jegliche Kontaktaufnahme per SMS. Bis heute habe ich weder einen Antwort per Email, noch per Post erhalten. Mein Anschluss wurde jedoch bereits nach wenigen Werktagen wieder frei geschaltet und ist es nach wie vor. :o)))
Hallo zusammen!
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Manche waren sehr hilfreich!!
Fakt ist, dass das Unternehmen mich nun von der "hauseigenen Rechtsabteilung" verklagen möchte. Dies teilte man mir per Sms mit... Es ist sowieso auffallend, dass die Informationen, welche weitreichende Wirkung haben wie "Entsperrung nicht möglich" gerne per Sms verschickt werden. Wer sich gerne einmal das Portfolio des Anbieters ansehen möchte: Es handelt sich um die Neckarcom. Ich habe schon einmal überlegt, ob ich denen mit 20,- entgegen kommen soll. Was ist die Meinung hierzu?
Schönen Gruß und vielen Dank vorab!