Die PatVerfü ist ein Angebot an diejenigen Menschen, die für sich beschlossen haben, ihre Angelegenheiten selber zu regeln und sich dabei vor jeglichem entmündigenden Zwang der Psychiatrie verwahren wollen. Wenn man die Empfehlungen zum Verfassen und zur Nutzung beherzigt, die auf den Internetseiten der PatVerfü beschrieben sind, ist es ein rechtswirksames Instrument gegen Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung und Entmündigung durch Bestellung einer sogenannten rechtlichen Betreuung.

Und damit gibt es auch einige positive Erfahrungen. Im Unterschied zur Ansicht eines Antwortenden hier sind andere Menschen eben der Ansicht, dass gerade die Verhinderung von Gewaltausübung durch die Psychiatrie auf die eigene Person das eigene Leben retten kann. Nicht wenige Fälle sind bekannt, welche sich trauriger Weise deswegen das Leben genommen haben, weil sie die Gewalt, Entmündigung und Zerstörung eigener Lebensentwürfe durch die Zwangspsychiatrie nicht mehr ertragen haben.

Ausführlichere Erläuterungen zur PatVerfü kann ich hier nicht geben, aber um den ganzen Mißverständnissen vorzubeugen, empfehle ich wärmstens die Lektüre der Texte vom Handbuch PatVerfü. Alle kostenlos zu lesen im Internet unter: http://www.patverfue.de/handbuch

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Ergänzung: Die Feststellung "Selbst-oder Fremdgefährdung aufgrund psychischer Krankheit", die durch die PatVerfü verhindert wird, ist (nur) Voraussetzung für Zwangs-Unterbringung nach öffentlichem Recht, also Ländergesetze (PsychKG/Unterbringungsgesetz oder in Hessen Freiheitsentziehungsgesetz genannt), d.h. die bekannteste Art der Zwangs-Unterbringung in einer abschließbaren psychiatischen Station. Für einen Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen der Zwangspsychiatrie ist die Internetseite und Folgende zu empfehlen: http://www.patverfue.de/handbuch/zwangspsychiatrie

Nur in einem sind die Texte noch nicht aktualisiert: Psychiatrische Zwangsbehandlung ist auch nach diesen Gesetzen (zur Zeit) aufgrund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht mehr möglich!

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Nein, man kann mit einer PatVerfü nicht zwangseingewiesen werden. Jedenfalls wäre das nicht rechtens. Die PatVerfü ist eben dazu da, um sowohl Zwangseinweisung (nach öffentlichem Recht, also PsychKG/Unterbringungsgesetze/Freiheitsentziehungsgesetz) rechtswirksam zu verhindern (und somit auch Zwangsbehandlung) als auch Entmündigung durch Bestellung einer sogenannten rechtlichen Betreuung (und somit sind auch Zwangsmaßnahmen wie Unterbringung ausgeschlossen, die im Rahmen einer Betreuung vorkommen können).

Und das gilt eben auch bei einer angeblichen "Selbst - oder Fremdgefährdung". Weil: Voraussetzung für eine Zwangseinweisung, also richterlichen Unterbringungbeschluss, ist die 'Feststellung' von "Selbst- oder Fremdgefährdung aufgrund psychischer Krankheit" durch einen Psychiater/Psychiaterin, die dann in einem Gutachten vor Gericht eingereicht wird. Diese Diagnose auf angebliche psychische Krankheit kann aber gar nicht gestellt werden, weil durch die PatVerfü von vorne herein jegliche Untersuchung auf "psychische Krankheit", jegliche Diagnosestellung unterbunden wird! Also kein Gutachten und also auch keine Zwangseinweisung. Genauso wird auch eine Entmündigung, also Einrichtung einer 'rechtlichen Betreuung' verhindert (und zweitens dadurch, dass in der PatVerfü eine Vorsorgevollmacht integriert ist).

Diese Verhinderung der Diagnosestellung, d.h. der (in dem Fall psychiatrischen) Untersuchung ist eben ausdrücklich durch das Patientenverfügungsgesetz vorgesehen, siehe §1901 a BGB: "1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), ...".

Ausführliche Erklärungen zur Funktionsweise und praktische Hinweise zur wirksamen Nutzung der PatVerfü sind im Handbuch PatVerfü zu finden. Als e-Book und alle Texte einzeln im Internet unter: http://www.patverfue.de/handbuch

Alles Gute!

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