An Rufnummernspam@bnetza.de (Bundesnetzagentur) weiterleiten - die sperren die Nummer des Absenders.

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www.immopool.de bietet zumindest bei der Erfassung diese "Objekttypen" an - vielleicht kannst Du auch danach suchen.

Mitterweile stellen viele Immobilienportale ihre Objekte allerdings auch mit Volltext-Links ins Netz, die über google gefunden werden können.

Wenn Du also bei google "Immobilienscout Wiese" oder "Immonet Wiese" eingibst, dürftest Du durchaus einige Treffer landen - Versuch macht kluch!

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Also bei mir (auch Beamter) haben sie nichts angerechnet. Ich hatte einen teilweisen Zuschuss erhalten, diesen allerdings auch nirgendwo im Antrag angegeben, weil der Zuschuss erst nach Antragstellung kam.

Ich würde einfach mal in der Elterngeldstelle anrufen, aber nach meinem Empfinden wäre es unsystematisch, diesen Zuschuss anzurechnen.

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Im Grunde ist es ja fast egal, ob die Frau schwanger ist oder nicht. Lebensmüde scheint sie in jedem Fall zu sein und wenn ein Lebensmüder sich irgendwo vom Hochhaus stürzen will und man nicht eingreift, ist es dann nicht unterlassene Hilfeleistung?

Jetzt kommt noch das Kind dazu, dass sich nicht wehren kann! Also von der Sache her müsste man natürlich sofort eingreifen, aber die Frau hat natürlich auch Persönlichkeitsrechte und da ("mein Bauch gehört mir") ihr sogar die Tötung des Babys in gewissen Grenzen erlaubt ist, ist leider auch die nachweisliche gesundheitliche Schädigung des ungeborenen Lebens.

Verantwortung kann der Gesetzgeber eben nicht verordnen.

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Auf jeden Fall! Egal wo die Immobilie steht allein von der energetischen Seite her. Einfachverglasung gibt's vielleicht noch in Schuppen oder Gartenhäusern, aber in beheizten Immobilien hat die nichts mehr zu suchen! Oft gibt es heute schon dreifach Verglasungen.

Hinsichtlich des Schallschutzes gibt es wieder spezielle Lärmschutzfenster.

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