Ok, hat sich erledigt. Man muss das E-SATA Kabel auch noch anschließen an das Netzteil.

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Dreiste - Trickerei und Pfennigtrickserei = b.e.schi.ss?

Guten Abend.

Wenn es in Deutschland einen Auftragnehmer "A" gäbe, der bei myhammer Dienstleistungen anbietet. Dann kontaktiert ihn über myhammer ein Kunde (ein GmbH Unternehmen) auf dessen Auftrag er geboten hatte, der ihn einen Auftrag mündlich jedoch nicht über myhammer erteilt. Die Arbeiten werden ausgeführt, der Kunde kauft auch noch von dem Auftragnehmer Warten (Geräte und Material), unterschreibt eine Quittung. Zudem zahlt er einen kleinen Betrag in BAR an - auch das wird natürlich korrekt vermerkt und quittiert.

Dann wäre eine Rechnung nach §19 UStG. geschrieben und an Kunden geschickt worden. Danach wäre erstmal sehr lange eine Sendepause, der Kunde würde sich schließlich nach 25 Tagen per email melden und folgendes behaupten:

  • er wolle die Waren nun günstiger bzw. er will die MWSt abziehen
  • sonst wolle er die Waren zurückgeben (woanders kaufen und dem Verkäufer zusenden obwohl fast ein Monat - 28 Tage - seit der Lieferung und auch 25 Tage seit der Rechnung vergingen)
  • er wolle nur noch einen Betrag von knapp 20,00 € überweisen (nachdem er die erworbenen Waren und Material auch woanders kauft und zurückliefert) da auch von der in der Ausschreibung durch den Auftragnehmer angebotene Summe für die Ausführung - auch hier bei Abzug von 19% MwSt - schließlich niedriger wäre als vom Auftragnehmer angeboten (Angebot wäre vom Kunden jedoch nicht zugestimmt und über das myhammer System so nicht erteilt worden - sondern nur telefonisch ähnlich wie per "Handschlag"). Es wären jedoch duch den Dienstleister zusätzlich andere Tätigkeiten durchgeführt worden, die vom Auftraggeber in der Ausschreibung nicht aufgeführt worden wären. Das würde davon resultieren, daß der Auftaggeber vom Auftragnehmer Waren erworben hätte, welche auch Einrichtungstätigkeiten benötigten. Da über diese Anschaffung im Vorfeld keine der Seiten wüsste und erklärte, wäre es natürlich dem Auftragnehmer nicht möglich dies im Angebot vorzurechnen.
  • der Auftraggeber behauptet er wüsste nicht vorher, daß der Auftragnehmer Kleinunternehmer nach §19 UStG wäre doch er hätte auch nicht danach gefragt, aber jetzt wolle er die MwSt eben mal abziehen nachdem er das erfahren hätte.

Der Auftraggeber wäre eine Geldeintreiber Firma vel. Inkasso. Daher würde er sich natürlich mit den Tricks auskennen und dies ausnutzen um auf diese Weise Druck auf den Auftragnehmer auszuüben. Erstmal bis zum Anschlag schmoren lassen, dann ein seltsames Angebot unterbreiten.

Der Auftragnehmer hätte natürlich bei seinem Angebot keine MwSt. einberechnet da er diese nicht abführen müsse. Würde er den Auftraggeber den Betrag von 19% MwSt. nachlassen, hätte er - technisch gesehen - die MwSt. doch noch bezahlt.

Alle Einzelbeträge wären recht niedrig, das Material selbst im Bereich von jeweils 7 bis 15 Euro, die Ware orientiere sich an die üblichen Handelspreise inkl. MwSt. Der gesamte Auftragswert wären etwas über ca. 250,00 €, wobei den Löwenanteil die Waren und Material darstellen würden.

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Der Auftragnehmer betreibe zudem kein Handel, er beschaffe nur Waren und Material auf Anfrage bzw. führe es zum Teil für Notfälle der Kunden bei sich. Die Preise im Vergleich zum Handel sind moderat und nicht überzogen.

Was könnte denn in einer solchen ein Auftragnehmer tun und wer hätte wieviel recht in einer solchen Situation bzw. würde ein Gang zum Anwalt einen Sinn machen oder wäre sowas nur Geldverschwendung?

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Ob ich die Nummer selbst rausfinde ist doch nicht die Frage - wenn die keine Rückrufnummer hinterlassen und/oder verlangen, daß man da ist sonst kostet es, halte ich für sehr dreist. Denn ich bin nicht dazu verpflichtet irgendwelchen Firmen nach dem Termin zu leben. Ich habe auch meine eigenen Verpflichtungen und Termine. Das ist der Punkt - ich meine, die dürfen das nicht verlangen wenn noch keine Ausweichtermine vereinbart worden ist. Schließlich kann man auch im Urlaub sein (was ich für eine Woche sein werde ab morgen Mittag) und ich werde sicherlich nicht auf eine Firma - egal wie groß sie ist und wie sie heisst - Rücksicht nehmen.

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Ich habe mir daher selbst geholfen. Fairerweise möchte ich für eventuelle Nachfolger, auf der Suche nach so einer Lösung, den Hinweis hinterlassen.

Es gibt auf android basierende Boxen, welche all das können - zum Beispiel die HAMA TV-Box. Es gibt auch welche günstigere bei pearl. Der Schlüssel ist android Betriebssystem. Zudem gibt es zwei Sorten der Boxen, die eine kann lediglich Bild, Ton und Tastatur/Mausbefehle über WLAN vom PC zum TV übertragen, die andere hat wirklich alles in sich.

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Sorry, nach dem ersten Satz habe ich aufgegeben. Zunächst brauchst du einmal jemanden, der dir beibringt Sätze verständlich zu formulieren. Bis zur Lösung könnten also paar Jahre vergehen...

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Kann niemand etwas zum Thema sagen?

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Hier die Ausbuchtungen: http://postimage.org/image/4ayihqotj/

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Zur info - es war Schimmel. Ganz durch den Leib. Blöd wäre ich, wenn ich es gegessen hätte.

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Steht unter "Preise und Lieferbedingungen": "Der Kunde hat beim Ausüben des Widerrufsrechts die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei."

Allerdings habe ich aufgrund eines Fehlers seitens des online Shops wiederrufen, denn wäre die Ware ok bzw. schneller Ersatz möglich, gäbe es kein Widerruf.

Das kann doch unmöglich gültig sein?! Hier liegt eindeutig ein Verschulden des Verkäufers vor.

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