Jap ich habe es an eigenem Leib erfahren müssen. Sie behaupten das diese Mehrkosten für die Anfrage beim Abwickeln der eigentliche Anfrage erschienen würde.

Auf Anfrage beriefen diese sich auf die AGB, nach neuen Gesetz sind aber diese " versteckten Kosten", in den AGB´s nicht zulässig. Einen Hinweis auf diesen 1,- € je Tag wurden ebenfalls nicht Sichtbar gekennzeichnet.

Das verfahren wurde eingestellt.

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Das Kind kann ab dem 12 Lebensjahr entscheiden, jedoch hat indem Fall das Jugendamt die Wahl, der Vater kann jedoch, das Sorgerecht abtreten an einem seiner Kinder. In diesem Fall würde ich ein termin beim Jugendamt ggf. einem Anwalt für Familienrecht aufsuchen

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Kleinunternehmerregelung habe einige Fragen dazu

Guten Tag,

ich möchte ein kleines Gewerbe, neben meinem eigentlich Beruf starten. Ich habe für einige Waren günstige Einkaufsquellen und möchte diese dann bei Ebay verkaufen. Schön wäre es wenn ich ca. 300-400 netto dann mehr im Monat habe (klar geht das nicht von heut auf morgen)

So nun zur eigentlich Frage: Man kann ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, jedoch bin ich dann nicht berechtigt MWST auf meinen Rechnungen auszuweisen. Alles was ich aber dann einkaufe bezahle ich ja brutto also inkl. MWST. Ich habe durch den Verkauf im Internet monatliche fixe Kosten ( Shop gebühren, Verkaufsprovisionen an ebay, etc.)

  1. Kann ich diese Ausgaben und andere mit dem Gewerbe verbundenen mit der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt geltend machen?

  2. Ist es nicht ein Nachteil brutto einzukaufen aber netto zu verkaufen, klar kann ich die gezahlte MWST die ich nicht absetzen kann, auf meine Verkaufspreise draufschlagen aber dadurch verteuert sich meine Ware ja auch. Richtig? Oder hab ich einen Gedankenfehler?

  3. Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, muss ich mich dann auch irgendwo anders noch melden? Berufsgenossenschaft, IHK, Behörden etc?

  4. Bei der Kleinunternehmerregelung kann ich ja die Einnahmen/Ausgaben gegenüberstellen und dann bei meiner jährlichen privaten Steuererklärung beilegen und unter sonstige Einkünfte den minus oder Plusbetrag eintragen richtig? Muss ich sonst noch etwas tun in einem bestimmten Rhythmus (monatlich, jährlich etc?)

  5. Was wäre der Vorteil wenn ich nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme? Was muss ich dann noch zusätzlich tun, z.B. monatlich, jährlich etc.? Ich habe viele Fragen. Ich hoffe auf konstruktive Antworten. Bitte erspart mir Aussagen wie: Im Internet kannste kein Geld verdienen schon gar nicht bei Ebay etc. Wenn man dann doch solche Aussagen trifft dann bitte nur mit Begründung und eventuell andere Möglichkeiten aufzeigen.

Danke und Gruß

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Guten Tag,

zu1.)

Nein als Kleinunternhemer kannst du keine MWST absetzen, das geht erst wenn du MWST ausweisen würdest. Ich hab darauf verzichtet und weise nun 19 % aus.

zu2.)

An sich ja, aber wenn ein gewerbetreibener das Kauft kann er das ja absetzen so ist das nun nicht.

zu3.)

Die IHK meldet sich bei dir selbst, du musst erst ab einen gewissen Umsatz eine Jahresgebühr zahlen, diese Information erhält aber die IHK vom Finanzamt. Ob das nun IHK oder sonst wer sein wird, liegt vom Gewerbetyp und Bereich ab.

zu den anderen beiden kann ich nun nichts sagen.

Hol dir doch einen beratungsschein bei einem Steuerberater, der kann dir da mehr sagen als ich :-)

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Metin PServer sind verboten!

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