Wenn du unter dem Betrag von 450 Euro bleibst, hast du keine Abzüge (Brutto und Netto sind gleich.) Bei allen Minijobs gelten auch Vorgaben für die maximale Stundenzahl. Mache dich da mal schlau.
Man darf aber nicht mehrere 450 Euro-Jobs haben. Die werden dann ganz normal besteuert.
Aber wenn die Teilzeitbeschäftigung kein 450-Euro-Verhältnis ist (Ist es ja schon allein aufgrund hohen der Stundenzahl nicht), ist es kein Problem. Die Teilzeitbeschäftigung wird besteuert, die 450-Euro-Beschäftigung nicht.
Wie gesagt, muss man die Vorgaben für 450-Euro-Jobs streng einhalten. Sonst bezahlt man Steuern. Aber beim Volumen von 100 Euro sehe ich diese Gefahr nicht.