Hallo, ca, 4 Monate braucht es um Urheberrechtsverletzung mittels Abmahnung einzufordern. Den Fall hatten wir am 1.2.14, wo Kind (minderjährig) im Oktober`13 einen Film über µTorrent runtergeladen hatte. Habe diese Angelegenheit einem Fachanwalt übergeben. Damit dürfte die Sache erledigt sein.
Gestern erneut Abmahnung wg. PC Spiel "Dead Island" über Peer-to-Peer-Netzwerk. Für mich ein weiteres "Böhmisches Dorf". Sohn behauptet dieses Spiel von einem Freund bekommen zu haben und hat daran weiter gespielt.
Egal nun wie das gelaufen ist, jedenfalls werde ich mit 900,- € zur Kasse gebeten.
Nach erster Abmahnung im Februar wurden Auflagen erteilt, doch der Verstoß wurde im Januar begangen. Wie wird das berücksichtigt?
Seit der ersten Abmahnung hat Kind keinen Internetzugriff mehr.
Mit weiteren Abmahnungen ist zu rechnen.
Sohn wurde von mir über illegale Downloads belehrt , es gibt ein striktes Verbot. Er kennt sich sehr gut aus und hat bewußt diese Sachen gemacht, in der Hoffnung nicht ertappt zu werden.
Ich kann nicht rund um die Uhr kontrollieren wovon ich keine Ahnung habe.
Was kommt jetzt auf mich zu und wie kann ich gegensteuern? Internet seit Februar gesichert, keine Verstöße mehr möglich.