Da sich einiges geändert hat und ich dem Prozess gerade "drin" bin, antworte ich hier: es ist möglich die deutsche und thailändische Staatsangehörigkeit zu erhalten und zu behalten. Vorraussetzung: ein Eltternteil ist deutsch, der andere thailändisch Zudem muss die Anzeige der Geburt bis Vollendung des 21ten Lebensjahr erfolgen (idealerweise gleich nach der Geburt). Man erhält dann für das Kind zusätzlich zu deutschen Geburtsurkunde eine thailändische Geburtsurkunde. Mit dieser kann man dann das Kind in Thailand ins blaus Hausregisterbuch eintragen lassen und eine ID card und einen ePass beantragen. Ab dem 10ten Lebensjahr kann es zu einer Einzelprüfung kommen.

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Auch wenn die Antwort spät kommt, ja das nennt sich E529, vermengt mit Wasser dann E526 (dient dem Aufschluss von Eiweißen und Stärke) .

Ich bin auch auf der Suche danach, weil ich es in rot brauche für ein thailändisches Rezept...

Leider bin ich noch nicht fündig geworden. Das "normale" solltest Du in einer Apotheke kaufen können.

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