Es kann natürlich illegal sein unter dem Gesetzartikel OR Hausfriedensbruch unter Absatz 2.2: Der Missbrauch der Türklingel sowie das Klopfen an der Tür ist in keinen Umständen erlaubt, ausser es besteht ein Notfall. Die Strafe wären nach dem OR Gesetz mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe oder auf Bewährung. Das Jugengericht zieht eine Abklärung vor im Jugenduntersuchungshaft, was mehrere Monate/Jahre in Anspruch nehmen kann.
Also kurz verfasst, lass es lieber :)