Hallo,
ich habe ein Problem. Und zwar gehe ich auf ein Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung und versuche mich dort an meinem Abitur. Nun hatte ich einen kleinen Aussetzer während der Zeit. Ich war eine ganze Woche lang nicht in der Schule. Während dieser Zeit wurde allerdings eine Klausur geschrieben.
Das Problem ist folgendes: Unsere Schule hat seit dem neuen Schuljahr (August 2017) eine neue Regelung. Bei Fehlen über 3 Tage ist ein Attest am 3. Tag der Schule vorzulegen. Jedoch habe ich diese Regelung nicht mehr im Kopf gehabt, da sie nur einmal angesprochen wurde, zudem fehle ich nie auch nur solange, dass ich überhaupt ein Attest gebraucht hätte, außer diese eine Woche. Im Schulregelwerk steht auch nur die alte Regelung (Am 1. Tag an dem man wieder in der Schule ist, ist der Lehrkraft ein Attest vorzulegen) und diese ist die einzige die man nachlesen kann. Egal ob im Internet, oder als kleines Heft. Nirgendwo ist diese neue Regelung vermerkt um sich zu informieren.
Nun wurde mir die Klausur von meiner Lehrerin, die mich sowieso schon subjektiv schlechter bewertet, als unentschuldigtes Fehlen und als 6 gewertet. Ich habe jedoch ein Attest vom Arzt, welches eindeutig bescheinigt, dass ich in dieser Woche nicht in der Lage war, am Unterricht, geschweige denn an der Klausur teilzunehmen.
Was mich nun interessiert: Gibt es da eine Regelung zu? Denn es geht hier um mein Abitur, diese Punkte gehen in meine Abitur Punktzahl ein. Es kann ja nicht sein, dass die offizielle Regelung ist, dass die Lehrkraft entscheidet, ob die Klausur nach geschrieben werden darf, oder nicht? Trotz vorhandenem Attest?
Antworten sind nett, jedoch brauche ich keine Spekulationen (klingt hart, aber leider hilft mir das nicht), ich brauche Fakten und am aller besten, mit Belegen. Paragraphen und Verlinkungen. Ich muss das meiner Schule auch präsentieren und deutlich klar stellen und nicht ankommen und sagen "Ich glaube nicht, dass das so richtig ist", ich hoffe das ist verständlich und kommt nicht böse rüber, so ist es nicht gemeint!
Bitte dringend um HILFE!
#EDIT
Info am Rande: Ich lebe in Nordrheinwestfalen.
Und laut der öffentlich zugänglichen Schulordnung habe ich das Attest fristgemäß eingereicht, und zwar am 1. Nach an dem ich wieder in der Schule war. Die neue Regelung wurde vor über 6 Monaten festgelegt. Da soll ich mich ohne Möglichkeit, diese noch einmal nach zu lesen, dran erinnern?
Mit freundlichen Grüßen