Wenn Sie eine Reha-Massnahme -stationär oder ambulant- absolviert haben, ist eine Abhängigkeit von Alkohol diagnostiziert.
In der Begutachtung muss der Mediziner sowie der Gutachter dann Ihrerseits den Nachweis einer Entgiftung, den Klinikbericht aus der Langzeittherapie sowie den lückenlosen Nachweis mindestens 6 Mon.; besser 12 Mon. Abstinenz nach Abschluss der Reha verlangen.
Eine Begutachtung kann frühestens 6 Mon. nach Abschluss der Therapie + mit dem Nachweis mindestens 12 Mon. Abstinenz erfolgversprechend erfolgen. Zudem sollten Sie sich eng an eine SHG anbinden; im Gegensatz zu anderen Aussagen akzeptieren Gutachter keine Online-SHG.
Es steht ausser Frage, dass Sie mit der Vorgeschichte niemals wieder Alkohol trinken wollen.
Vertrauen Sie nicht auf die reisserischen Aussagen mancher hier in der Community, die verzweifelt Werbung für ihre Foren machen (ich vermute mal, um mit den Werbeinnahmen zu leben). Im übrigen ist nicht die BAST (Bundesanstalt für Strassenwesen) verantwortlich für die "Beurteilungskriterien" + den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung", sondern sie sorgt durch engmaschige Kontrollen für die Einhaltung dieser von Verkehrstherapeuten + -medizinern geschaffenen Vorgaben.
Gehen Sie zum nächstgelegenen Profi (Ver.-Psych.) an Ihrem Heimatort und bitten ihn um ein -meist kostenloses- Info oder Erstgespräch. Vertrauen Sie dem Rat eines, der sich fachlich (und nicht durch Erfahrung) qualifiziert hat.
Viel Erfolg.
Gruss v.d. sonnigen Insel Fehmarn
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