Wenn Sie eine Reha-Massnahme -stationär oder ambulant- absolviert haben, ist eine Abhängigkeit von Alkohol diagnostiziert.

In der Begutachtung muss der Mediziner sowie der Gutachter dann Ihrerseits den Nachweis einer Entgiftung, den Klinikbericht aus der Langzeittherapie sowie den lückenlosen Nachweis mindestens 6 Mon.; besser 12 Mon. Abstinenz nach Abschluss der Reha verlangen.

Eine Begutachtung kann frühestens 6 Mon. nach Abschluss der Therapie + mit dem Nachweis mindestens 12 Mon. Abstinenz erfolgversprechend erfolgen. Zudem sollten Sie sich eng an eine SHG anbinden; im Gegensatz zu anderen Aussagen akzeptieren Gutachter keine Online-SHG.

Es steht ausser Frage, dass Sie mit der Vorgeschichte niemals wieder Alkohol trinken wollen.

Vertrauen Sie nicht auf die reisserischen Aussagen mancher hier in der Community, die verzweifelt Werbung für ihre Foren machen (ich vermute mal, um mit den Werbeinnahmen zu leben). Im übrigen ist nicht die BAST (Bundesanstalt für Strassenwesen) verantwortlich für die "Beurteilungskriterien" + den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung", sondern sie sorgt durch engmaschige Kontrollen für die Einhaltung dieser von Verkehrstherapeuten + -medizinern geschaffenen Vorgaben.

Gehen Sie zum nächstgelegenen Profi (Ver.-Psych.) an Ihrem Heimatort und bitten ihn um ein -meist kostenloses- Info oder Erstgespräch. Vertrauen Sie dem Rat eines, der sich fachlich (und nicht durch Erfahrung) qualifiziert hat.

Viel Erfolg.

Gruss v.d. sonnigen Insel Fehmarn

Falls Ihnen die Antworten weitergeholfen haben und/ oder gefallen haben, wirft ein "Danke Schön", eine Reaktion oder gar eine "Hilfreichste Antwort" immer einen guten Eindruck auf den Frager.

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Gesetzlich nicht, jedoch nach den QM-Statuten gilt es zu vermeiden, dass ein Proband wiederholt vom gleichen GA untersucht wird.

Praktisch kann dies jedoch vorkommen, da viele kleine U-Stellen lediglich 1 oder 2 GA haben, so dass es sich organisatorisch nicht anders händeln lässt.

Gruss aus dem bitterkalten HH

Falls Ihnen die Antworten weitergeholfen haben und/ oder gefallen haben, wirft ein "Danke Schön", eine Reaktion oder gar eine "Hilfreichste Antwort" immer einen guten Eindruck auf den Frager.

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Nur mit Ihrer Zustimmung ........... und die wäre angebracht, wenn Ihre Haare (1cm im Mon)bei Alkohol frei von EtG (http://www.verkehrspsychologen.de/leberwerte-und-mpu.html)sind und bei Drogen frei von allen denselben.

Maximale Haarlänge bei Alkohol= 3 cm/ bei Drogen gesamt/ Ausnahme THC maximal 6-8 cm.

Es macht also Sinn, einer Haarprobe zuzustimmen, wenn man den geforderten Abstinenzzeitraum nicht anders belegen kann.

Gruss aus dem trüben HH

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Zunächst mal:

Alle BfF's sind dem gleichen Standart unterworfen + werden sehr penibel überwacht + kontrolliert. Grundlage sind die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" und die "Beurteilungskriterien"; so etwa die "Bibel der GA".

Die penible Einhaltung der Vorschriften wird von der BAST sehr genau überwacht + kontrolliert.

PIMA/ MPUGmbH, Dr. Mahnke & Partner u.a. sind von der TÜV-Holding aufgekauft worden; firmieren aber unter altem Namen weiter.

Überrascht?

Grundsätzlich sind alle U-Stellen gleich; manche sind tagesformabhängig etwas gleicher. Wir haben -seit 21 Jahren im Geschäft- mit den DEKRA-Stellen gute bis sehr gute Erfahrungen gemacht.

In welcher Stadt leben Sie?

Gruss aus dem sommerlichen HH

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