Hi Crescent,

der FurryShop liefert auch nach Österreich, schau mal rein unter www.furryshop.de!

LG, Sebastian

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ach du meine Güte....hier ist ja viel vermixt worden! falls die Antwort(en) nun noch jemand interessiert.....

Erstmal wäre wichtig zu wissen, was es denn für ein Aufzug ist in deiner Frage.

Ein "normaler" Personenaufzug in einem Wohnhaus muß alle 2 Jahre von einer ZÜS (Zugelassenen Überwachungsstelle) geprüft werden. Zwischen diesen "Wiederkehrenden Prüfungen" hat eine "Zwischenprüfung" zu erfolgen. Dies regelt die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV unter §15 im Punkt (13). Unter $12 (3) wird auf die Verpflichtung zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes durch Instandhaltung und Wartung hingewiesen (-> regelmäßige Wartung). Je nach Bundesland können Personenaufzüge in rein privat genutzen Häusern (keine Mieter, kein Hausmeister, keine Putzfrau!) hiervon ausgenommen sein. Dies ist je nach Bundesland verschieden; in NRW z.B. legt jedoch die Bauordnung BauO fest, das es diese Ausnahme NICHT gibt.

Der Link von Knowledge ist hier an sich schon richtig, allerdings kann man die Fristen nicht beliebig freiwählen, zumindest nicht verlängern. Die o.g. 2 Jahre sind hier ein Maxwert, man kann also nur entscheiden öfter prüfen zu lassen! Auch hat die Prüfung in diesem Beispiel durch einen Mitarbeiter der ZÜS (s.o.) zu erfolgen. Früher hieß derselbe Mann (oder Frau) amtlich anerkannter Sachverständiger. Es reicht hier eben keine Sachkundigen-Prüfung, sondern nur eine Sachverständigen-Prüfung.

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Nur Aufzüge nach der europäischen Aufzugsrichtlinie MÜSSEN ein sog. Fern-Notruf-System "haben". Für ältere Anlagen (ca vor 1999) gibt es keine Nachrüstpflicht. Der Betreiber muß lediglich sicherstellen, daß Eingeschlossenen jederzeit geholfen werden kann. Wie dieser das realisiert ist ihm überlassen.

PS: Schlitze u.ä. im Aufzugtableau deuten nicht unbedingt auf ein Fern-Notruf-System hin. U.U. deutet ein Aufkleber in der Kabine ("ausgesrüstet mit einem Fern-Notruf-System", oder so ähnlich) darauf hin.

Mikrofon und Lautsprecher eines Fern-Notruf-Systems sind (wenn vorhanden) auch nicht unbedingt hinter Schlitzen angeordnet.

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