Wie oft müssen Aufzüge vom TÜV überprüft werden?
Wie oft muss der Aufzug in unserem Haus vom TÜV abgenommen/auf seine ordnungsgemäßige Funktion überprüft werden? Gibts da irgendwelche Vorschriften?
7 Antworten
Es gibt da keine festen Fristen. Der Betreiber muss das nach bestimmten Kriterien selbst regeln (siehe http://www.bwr-media.de/newsletter/gan/newsletter_2006_04_20.html#m3 ). Das Amt für Arbeitsschutz (z. B.) überprüft dann, ob die selbstgewählten Fristen sachgerecht sind. Sie müssen auch nicht von eíner neutralen Organisation wie z. B. dem TÜV untersucht werden, sonden können auch z. B. durch den Hersteller durchgeführt werden.
Es soll Bestimmungen geben, die vorschreiben, das Aufzüge mindestens einmal einer Wartung unterzogen und geprüft werden müssen. So die Aussage eines Technikers für Aufzüge. Wo diese Bestimmung aber verankert und nachzulesen ist, konnte er mir leider auch nicht sagen. Ich könnte mir aber gut vorstellen, daß diese Vorschrift unter den technischen Regeln der Berufsgenossenschaften zu finden ist.
jetzt sehe ich grad, da hat Jemand bei mir das Wort jährlich geklaut.
Du hast Recht: Es sollte ja auch heissen: Mindestens einmal JÄHRLICH
Im Aufzug klebt eine Art TÜV Plakette,fast wie beim Autokennzeichen,im Maschinenbereich muss eine Stempelplakette sein und es muss ein Prüfprotokoll im Maschinenraum hängen,ein weiteres Protokoll hat dein Vermieter und muss dir Einblicknahme gewähren,auf Verlangen.
ach du meine Güte....hier ist ja viel vermixt worden! falls die Antwort(en) nun noch jemand interessiert.....
Erstmal wäre wichtig zu wissen, was es denn für ein Aufzug ist in deiner Frage.
Ein "normaler" Personenaufzug in einem Wohnhaus muß alle 2 Jahre von einer ZÜS (Zugelassenen Überwachungsstelle) geprüft werden. Zwischen diesen "Wiederkehrenden Prüfungen" hat eine "Zwischenprüfung" zu erfolgen. Dies regelt die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV unter §15 im Punkt (13). Unter $12 (3) wird auf die Verpflichtung zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes durch Instandhaltung und Wartung hingewiesen (-> regelmäßige Wartung). Je nach Bundesland können Personenaufzüge in rein privat genutzen Häusern (keine Mieter, kein Hausmeister, keine Putzfrau!) hiervon ausgenommen sein. Dies ist je nach Bundesland verschieden; in NRW z.B. legt jedoch die Bauordnung BauO fest, das es diese Ausnahme NICHT gibt.
Der Link von Knowledge ist hier an sich schon richtig, allerdings kann man die Fristen nicht beliebig freiwählen, zumindest nicht verlängern. Die o.g. 2 Jahre sind hier ein Maxwert, man kann also nur entscheiden öfter prüfen zu lassen! Auch hat die Prüfung in diesem Beispiel durch einen Mitarbeiter der ZÜS (s.o.) zu erfolgen. Früher hieß derselbe Mann (oder Frau) amtlich anerkannter Sachverständiger. Es reicht hier eben keine Sachkundigen-Prüfung, sondern nur eine Sachverständigen-Prüfung.
Es ist die Pflichtr des Betreibers, den Aufzug in einem sicheren Zustand zu erhalten. Dies wird jährlich vom TÜV oder von der DEKRA überprüft. Dabei wird im jährlichen Wechsel eine kleinere Zwischenprüfung und eine große Überprüfung durchgeführt.
Wird diese Überprüfung nicht durchgeführt, dann ist nicht sicher, ob der Aufzug betriebssicher ist und im Fall eines Unfalls müsste der Betreiber die Kosten zahlen, weil das keine Versicherung übernimmt. Deshalb wird der Aufzug dann so außer Betrieb genommen dass er nicht Techniker nicht wieder eingeschaltet werden kann.
Gruss Helpy
Nein, Drache, in den VGBs steht zu "überwachungspflichtigen Anlagen" nur, dass sie (sinngemäss) "beanspruchungsgerecht" geprüft werden müssen; in der Regel ist das einmal jährlich.