ein großes Problem ist auch, dass du ihn hinterher zu Unterhalt heranziehen könntest... egal was du vorher mit ihm absprichst....

ich würde mich (bin allerdings kein Mann) auf gar keinen Fall darauf einlassen.....

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Nein, hast du nicht. Der mit dem Züchter geschlossene Vertrag wurde beidseitig erfüllt. Und wenn du sagst, dass es kein Verschulden des Züchters (z.B. durch Überzüchtung o.ä.) war, hast du keinen Anspruch darauf, dein Geld wieder zu bekommen.

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Spontan fällt mir ein Fisch-Fondue ein... z.B. mit Brühe anstatt Öl....

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du musst lernen loszulassen... lass deinen Sohn fahren, er ist kein Baby mehr... mache dir keinen Sorgen, dass wird schon klappen!!! Ich persönlich bin früher total gerne auf Freitzeiten gefahren, ich glaube ´bei der ersten war ich etwa 8 Jahre, hat wunderbar funktioniert...)

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