schau hier mal rein, normal ohne persönliche Einwilligung darf das Bild nicht verwendet werden (Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild), bei Veröffentlichung- Erfolg meist nur über Rechtsanwalt. Das gilt nicht nur für Fotografen, sondern ganz allgemein.

https://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/#comment-92169

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Der Antrag (vom AG auszufüllen) für die RV liegt immer noch beim AG. Den Zeitraum zu wählen wurde ihm sogar überlassen, um für alle AN Urlaubszeiten einzuplanen. Einen Lehrling gibt es zwar auch, der diesen Sommer ausgelernt hat, auch da kann vom AG eine Übernahme zur Festeinstellung noch nicht konkret zugesagt werden (erst nach genauer Kalkulation möglich). Eine Aushilfe gibt es zwar, jedoch sind von ihr bereits etliche Daten auf das Jahr verteilt fest verplant (Jahresurlaub noch nicht einbezogen), so dass ohne Komplikationen keine drei Wochen hintereinander zur Verfügung stehen würden. Zur Überbrückung der drei Wochen ist der AG auch nicht gewillt Mehrkosten für eine Aushilfe auf sich zu nehmen (ein Teufelskreis).

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Danke für alle Antworten,

denke auch, später mit dem Kleinen noch einmal in Ruhe zum Grab zu gehen.

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