ja, evtl. in der Box die Ab- und Downloadwerte Anpassen
Siehe auch: https://avm.de/service/fritzbox/fritzbox-7270/wissensdatenbank/publication/show/468\_Langsamer-Internetzugang-ueber-DSL-Internetverbindung-der-FRITZ-Box/
ja, evtl. in der Box die Ab- und Downloadwerte Anpassen
Siehe auch: https://avm.de/service/fritzbox/fritzbox-7270/wissensdatenbank/publication/show/468\_Langsamer-Internetzugang-ueber-DSL-Internetverbindung-der-FRITZ-Box/
Bzgl. Job o.ä. Auflistung der Dinge die Du bereits hinter dir hast.
Z.b. 2004-2006 Schule
2006-2008 Ausbildung
2008-2016 Arbeit
das ist der Werdegang
Werdegang=Bildungsweg, berufliche Entwicklung eines Menschen
Welche TWRP Version hast Du geflasht (Installiert) und wie bist du dabei vorgegangen?
Ein handy hat eine Recovery, das ist ähnlich wie beim PC das BIOS. Wenn Du eine neue Recovery flashst musst du im Anschluss das Betriebssystem installieren.
http://beste-apps.chip.de/android/app/team-win-recovery-project-twrp,cxo.61037586/
Auch bin ich mir nicht sicher ob nicht, um TWRP zu erhalten gerootet werden muss um im Anschluss das OS zu installieren.
Evtl. mal über PC versucht das Handy wieder herzustellen? (Weiss nicht ob HTC ne Suite hat mit der das geht)
dann sollte es zumindest wieder Normal laufen, TWRP ist dann aber bestimmt wieder weck
Ein gerootetes Gerät?
Da demnächst ein Update für das S7 rauskommt würd ich das abwarten
Der richtige Weg wäre die Sperre in der Fritzbox aufzuheben.
Google mal nach Vorläuftger Bewilligung befragen. Wer "Dem Grunde nach" einen Leistungsanspruch hat hat auch einen Anspruch auf einen Vorschuss. Mit Beistand (Zeuge) (Wichtiges Wort) und allen Unterlagen sofort zum Amt, zumindest vorläuftge Bewilligung und Vorschuss verlangen. Notfalls Lebensmittelgutschein. Man kann Sie nicht so im Regen stehen lassen.
Gegebenenfalls auch direkt zum Amtsgericht, Beratungshilfeschein holen und zum Anwalt.
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php
Nie etwas telefonisch machen und für Unterlagen Empfangsbestätigungen einfordern bzw unterschreiben lassen. Zum Amt am besten immer mit Beistand. Notfalls auch auf Schriftliches Gesprächsprotokoll bestehen
Was steht denn im Bescheid? Haben Sie weniger bekommen als im Bescheid ausgewiesen? Wenn ja schriftlich Nachzahlung beantragen. Steht im Bescheid weniger als Sie meinen bekommen zu müssen würde ich Widerspruch innerhalb der Frist einlegen- Evtl. Amtsgericht -> Beratungshilfeschein -> Rechtsanwalt
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php
Ich nehme an das Handy wurde "Freiwillig" dem Chaf überlassen, zumindest wird das die Antwort des Chefs sein. Alternative? Mitarbeiter Abmahnen und Kündigen. Sicherlich wäre ein beachten des Handyverbots das beste