Wie in meiner Frage geschrieben ist dieses Widerrufsrecht auf dem Musterschutzverein meines Landkreises nicht ausgeschrieben. Dem Text habe ich von einer Internetseite eines anderen Mieterschutzvereines. Daher die Frage da es sich ja um die selbe "Art" eines Vereins handelt ob das gesetzlich festgelegt ist oder eine freiwillige Kulanzangelegenheit

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