Also ich kenne da kein "Gesetzspruch" den man hier anwenden kann aber: Die Schuld trägt der Verkäufer. Ich hätte ihn sofort angezeigt. Über welche Plattform lief der Kauf ab ?! Wenn die 3te Person Pech hat wird ihr der Gegenstand entzogen und Sie bekommen Ihn. Das ist Vergleichbar mit einem gestohlenem Auto-Radio. Ist es geklaut und verkauft ist der käufer das Opfer ihm wird es entzogen und kein Geld gutgeschrieben.
Viel Glück