ich habe zumindest mal einen Grenzübergang längere Zeit lahmgelegt. Ich habe mich einfach geweigert wegzufahren, solange das Auto nicht wieder in einem ordentlichen Zustand ist. Da hat der Zöllner getobt und geschimpft, allein es halt ihm nichts. Andere Auto, die zwischenzeitlich warten mussten haben getobt und mir recht gegeben, dass ich hart bleiben soll, weil der Zöllner bekannt für filzen sei.

Nach ungefähr 20 Minuten gab der dann nach und räumte alles wieder ein. Als ich zufrieden war, fuhr ich weiter. Seit dem hatte ich niemals mehr Anstände beim Zoll. :)

Rechtlich war es am Rande der Nötigung, was ich betrieb. Aber der brauchte das.

Wolfi

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Verkaufen kannst du nur als Privatperson und deswegen nur Einzelstücke (auch eine privat übliche Menge dieser Artikel fällt da noch drunter, z.B. Verkauf wegen nicht mehr gefallen) und als privater Verkäufer kannst du nur gebrauchte Ware verkaufen.

Wenn du gebrauchte Originale Ware verkaufst, für die du am besten die Kaufquittung noch besitzt, dann kann dir nichts passieren. Du wirst aber starke Nerven brauchen, weil das sicherlich Ärger gibt (RA Dr. Winterstein & Koll). Evtl schreibst du in die Auktion gleich rein, dass der Kaufbeleg mitgeliefert wird. Und bitte mach ein eigenes Foto davon.

Wenn du die Ware gewerblich verkaufen willst, dann setze dich mit dem Rechteinhaber für Deutschland zusammen und kaufe dort die Lizenz, bzw. die Ware ein. Dann bist du auch auf der sicheren Seite. Alles andere ist mehr als grob fahrlässig und fordert deinen Bankrott schon heraus.

Wolfi

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