Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder ab 13 Jahren kleine Jobs gegen Bezahlung auch außerhalb der häuslichen Hilfen übernehmen. Doch nur unter der Voraussetzung, dass die Eltern dem zustimmen und die Schule nicht darunter leidet. Dazu zählen beispielsweise Babysitten und Nachhilfe geben.

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