hallo ihr lieben, ich bin selbst tupperberaterin im bayrischen raum. Das gastgeschenk steht devinitv jeden ANWESENDEN gast zu. ob eine beraterin bei einem nicht anwesenden gast, bei bestellung etwas gibt, oder bei einer einelnen bestellung liegt im ermessen der gastgeberin. das gastgebergeschenk steht der gastgeberin,unabhängig vom höhe des umsatzes auch zu. lediglich wenn es sich um einen sehr niedrigen umsatz handelt kann es passieren das die bezirkshändlerin anruft und nachfragt ob die party stattgefunden hat. ist aber bei mir noch nie vorgekommen.

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ich war auch schon mehrmals gast auf einer tupperparty, und probiere es nun auch mal selbst. wir hatten immer lustige abende, die beraterin hat vor allem die aktionssachen immer vorgestellt, aber auch alle fragen beantwortet. wenn ich gastgeber war hat sie mich immer angerufen was wir machen wollen und alle zutaten selbst mitgebracht, und das nach der vorstellung zubereitet damit sie die gäste ungezwungen beraten konnten

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Internetmobbing durch Bildveröffentlichung

Hallo,

Eine Klassenkameradin meines Sohnes fährt seit längerer Zeit ziemliche Geschütze gegen meinen Sohn auf. Sie waren vor einem halben Jahr mal für 2 Wochen zusammen. Mein Sohn beendete die Beziehung, weil das Mädchen rauchte, Alkohol trank und sich selbst ritzte. Seit dem herrscht ein verbaler Kleinkrieg zwischen den Beiden, aber nichts handgreifliches. Seit 1 Monat hat sie auf Youtube ein Statement übelster Sorte über ihn veröffentlicht und bei Jappy und Facebook unschöne Fotos von ihm eingestellt. Was können wir dagegen tuen? Ist das strafbar? Haben wir irgendeine Möglichkeit, dass dieses Zeug gelöscht wird?

Ich habe meinen Sohn zur Zurückhaltung angehalten, um die Angelegenheit nicht unnötig hoch zu puschen. Er ignoriert das Mädchen komplett und geht auf ihre Anmachen nicht ein. Das scheint sie aber immer wütender zu machen. Vor zwei Tagen hat sie ihn auf dem Schulhof angerempelt und mit einer Rasierklinge seinen Arm mit vier tiefen Schnittwunden verletzt. Ich war im Nachhinein sehr froh, dass mein Sohn ruhig blieb und sie nicht an griff. Er ist Kampfsportler, das hätte übel ausgehen können. Er weiß sich aber sehr gut zu beherrschen. Die Körperverletzung haben wir zur Anzeige gebracht. Und mit harten schulischen Konsequenzen hat das Mädel nun auch zu rechnen. Die Kids sind auf dem Gymnasium und ihr droht nun ein Schulwechsel. Mit dem Internet-Mobbing kenne ich mich nicht aus. Von Euch jemand?

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Schon mal versucht mit den eltern des mädchen zu sprechen? Ansonsten, ab zum anwalt....

wg. der seiten mal den betreiber anschreiben. da kann aber eher die polizei helfen, und geht schneller. ich denke das nes nennt man pesrönlichkeitsrechtverletzung soweit ich weiss. sie darf aber auf alle fälle nicht ohne einverständnis die bilder veröffentlichen, es sei denn sie wurden auf einer öffentlichen veranstaltung aufgenommen

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