hallo ihr lieben, ich bin selbst tupperberaterin im bayrischen raum. Das gastgeschenk steht devinitv jeden ANWESENDEN gast zu. ob eine beraterin bei einem nicht anwesenden gast, bei bestellung etwas gibt, oder bei einer einelnen bestellung liegt im ermessen der gastgeberin. das gastgebergeschenk steht der gastgeberin,unabhängig vom höhe des umsatzes auch zu. lediglich wenn es sich um einen sehr niedrigen umsatz handelt kann es passieren das die bezirkshändlerin anruft und nachfragt ob die party stattgefunden hat. ist aber bei mir noch nie vorgekommen.
ich war auch schon mehrmals gast auf einer tupperparty, und probiere es nun auch mal selbst. wir hatten immer lustige abende, die beraterin hat vor allem die aktionssachen immer vorgestellt, aber auch alle fragen beantwortet. wenn ich gastgeber war hat sie mich immer angerufen was wir machen wollen und alle zutaten selbst mitgebracht, und das nach der vorstellung zubereitet damit sie die gäste ungezwungen beraten konnten
Schon mal versucht mit den eltern des mädchen zu sprechen? Ansonsten, ab zum anwalt....
wg. der seiten mal den betreiber anschreiben. da kann aber eher die polizei helfen, und geht schneller. ich denke das nes nennt man pesrönlichkeitsrechtverletzung soweit ich weiss. sie darf aber auf alle fälle nicht ohne einverständnis die bilder veröffentlichen, es sei denn sie wurden auf einer öffentlichen veranstaltung aufgenommen