Hallo zusammen,
ein TBM des Gewerbe ist, dass der Beruf kein freier Beruf ist. ( Gewerbe ist [...] und jede Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.)
Eine Orientierungshilfe ist § 1 II PartGG. Dort sind z.B. Ärzte, Rechtsanwalt Ingenieure, Architekten, Journalisten, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher aufgelistet.
Diese Berufe sind sehr wichtige Berufe von denen man nicht wollen kann, das ein Jedermann diese ohne Ausbildung ausüben kann.
Zumindest bei Ärzten, Rechtsanwälten, Architekten etc. (nennen wir sie mal Gruppe 1)
Journalisten, Künstler, Schriftsteller und Erzieher sind für mich jetzt keine Berufe für die es zwingend eine Ausbildung braucht. (Gruppe 2)
Ich habe noch nicht verstanden, wie freier Beruf hier zu verstehen ist.
Ich dachte, freie Berufe sind Berufe, die keine geschützte Berufsbezeichnung haben und die man auch ohne Ausbildung ausführen kann. Darunter fällt meiner Meinung nach Gruppe 2. Jeder kann sich Schriftsteller oder Künstler nennen oder einfach einen Blog betreiben und Beiträge veröffentlichen
In Gruppe 1 sieht das anders aus. Ich kann mich nicht einfach so Rechtsanwalt oder Arzt nennen...
Wie ist also "freier Beruf" zu verstehen? Im Skript habe ich noch den Hinweis "höchstpersönliche Leistungserbringung durch den Betriebsinhaber prägt die freien Berufe". Mit diesem Satz kann ich nichts anfangen
Vielen Dank, schöne Woche ;)