Ja. Wenn z.b. ein Erhöhungsantrag wegen einer zusätzlichen Krankheit gestellt wird, werden alle Krankheiten nochmals überprüft.Sollte sich eine ältere Krankheit gebessert haben die mit ca. 40 GdB bewertet wurde und die neue Krankheit zu keiner Erhöhung führt, kann auch ein Ausweis der unbegrenzt gültig ist und nur noch mit einem GdB von 40 bewertet wird eingezogen werden.

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Da kann ich nur warnen. Was haben sie bei einem höheren Grad der Behinderung? Auch wenn sie einen unbefristeten Ausweis haben, werden bei einem Erhöhungsantrag auch die "alten" Krankheiten überprüft. Sollten diese sich gebessert haben u. die "Neuen" Krankheiten keine Erhöhung ergeben ( nicht jede Krankheit führt zu einen Erhöhung), können sie zurückgestuft werden und die Schwerbehinderung verlieren. Ich habe dies erlebt.

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Wenn nach einer Schwerbehinderung gefragt wird, müssen Sie dies angeben.

Ansonsten müssen Sie keine Angaben machen ( Sie haben dann aber keinen besonderen Kündigungsschatz und keinen 5 Tage/Jahr Zusatzurlaub.

wigopp

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Grundsätzlich spricht man von einem Schwerbehinderung ab 50 GdB (Grad der Behinderung). Der Aus weis muss ein "G" (Gehbehinderung) enthalten.

Man kann nun wählen, ob man 50% KfZ-Steuerermäßigung möchte oder für eine Wertmarke (60€/Jahr) im ganzen (Änderung ab 01.09.2011) Bundesgebiet im Nahverkehr und der DB, kostenlos fahren kann.

wigopp

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Es ist möglich, Übungsleiterpauschale von 2100€/Jahr (Pflege usw.) und bis 400€/Monat, ist für den Arbeitnehmer steuerlich unschädlich.

Wigopp

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Wird der Geldwerte Vorteil 1% vom Neuwert angerechnet?

Wenn ja, muss die das Fahrzeug bei Abwesenheit nicht zurück geben.

Ansonsten in dieser Zeit zurück geben.

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Sie können nur eines tun, den Pflegevertrag kündigen. Doch Sie werden erleben, dass das nächste Pflegeheim dies gleiche tut.

Sie sind ausgeliefert wie beim Ölpreis. wigopp

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