Hallo Ppeppi, ich arbeite selber in einer Schule von Rheinland-Pfalz. Sie meinten bestimmt mit Schulamt die zuständige Aufsichtsdirektion / behörde. Sie sollten unbedingt in Ihrem Schreibenangeben, dass es durch die Schule versäumt wurde, dass Kind im Förderportal einzustellen um eine Überprüfung durch die Förderschule einzuleiten. Zudem würde ich mich unbedingt mit der zuständigen Förderschule in Verbindung setzen und dort den Vorfall schildern. Evtl. können diese Ihnen weiterhelfen. Lieber Gruß
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Ganz toll finde ich Texel. Natur pur, sehr schön mit dem Fahrrad zu entdecken.
Auch die Atlantikküste in Frankreich ist eine Reise wert.
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*Hallo, du musst eine Krankmeldung vom Arzt als Betreuende Person für das kranke Kind holen. Diese wird auf der Rückseite von dir ausgefüllt und die Kopie deinem Arbeitgeber vorgelegt. Das Original geht an die Krankenkasse, die dir einen Teil des Gehalts von diesem Fehltag erstattet. *