<-- zitat von Mystika1245 : Den kleinen Waffenschein ( gibts beim Ordnungsamt ) brauchst du eigentlich nur wenn du mit dem Ding von A nach B laufen möchtest....was du Zuhause im Keller hast/ machst juckt niemanden.. ;)-->

stimmt so nicht ganz, einen kleinen waffenschein benötigst du nur dann, wenn du erlaubnisfreie waffen führen möchtest, dass heißt, wenn du gas-, schreckschuß bzw. lufdruckwaffen zur selbstverteidigung, mehr oder weniger zugriffs- und schuß bereit bei dir trägst, es reicht neuerdings auch schon, dass du sie frei zugänglich im kofferraum liegen hast.

wenn du eine gas-, schreckschuß bzw. lufdruckwaffen von a nach b transportiern möchtest, reicht ein mit einem schloß versehenes transportbehältnis.

<-- Zitat von Chienloup: Du kannst auf deinem befriedeten Besitz ohne Schein damit hantieren. Für den Erwerb musst du halt 18 sein. -->

für gas- und schreckschußwaffen stimmt das wohl, für luft-/ federdruckwaffen über 1 joule gilt: hantieren ja, schießen nein. natürlich darfst in deinem keller , in der garage, auf dem dachboden oder sonst wo in deiner wohnung schießen.

und nur so zur klärung, ein waffenschein berechtigt eine person, eine waffe zugriffs- und schuß bereit bei sich zu tragen.

das kann auch im auftrag erfolgen z.b. polizei, bundeswehr, personenschutz, geldtransport o.ä. sein. diese personen dürfen eine scharfe waffe während der ausübung ihres dienstes tragen, privat nicht.

ansonsten braucht man eine "wbk" waffenbesitzkarte, auch für luft- bzw. federdruckwaffen mit einer v0 von über 175m/sek oder mehr als 7,5 joule. für pulver- und gas gezündete münition benötigt man zudem noch einen munitionserwerbsschein.

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