Leider hast Du keine Möglichkeit. Du kannst den Vertrag jedoch beitragsfrei fortführen.
Schade! Einfach nur schade…. Ich mag diese Art des Tilgungsersatzes überhaupt nicht. Wir wussten schon vor Jahren, das dieses Modell nicht mehr aufgeht, trotzdem gibt es heute noch Banken die an diesem Modell festhalten (alte Steuermodelle möchte ich nicht berücksichtigen)Durch dieses Modell lassen sich halt wahnsinnige Provisionen verdienen (doch das ist ein anderes Thema)
Vorab, der damals vereinbarte Garantiezins bleibt bestehen. Was Du wohl meinst, sind die Überschüsse.
Sollte es sich um eine Fremdgenutzte Immobilie handeln, bitte ich dich bevor Du meinen Rat annimmst mit deinem Steuerberater zu sprechen.
Dadurch dass dein Vertrag bereits 10 Jahre läuft, ist dir ein Sonderkündigungsrecht entstanden. Du kannst unter Einhaltung der 6 monatigen Frist, kündigen (BGB§ 489)
Bevor Du kündigst, solltest Du eine Kreditzusage haben!
Dann solltest Du schauen welche „ Kreditvariante „ zu die passt.
Dann sofort Umschulden.
Fertig!
Deine Geschichte passt nicht zusammen. Überhaupt nicht sogar . Sicher das Du keine Teile ausgelassen hast ? ;-)
sollte der CLA sein
Meine Empfehlung an Geschädigte mit Personenschaden nach einen Kraftfahrzeugunfall ist STETS UNVERZÜGLICH EINEN ANWALT EINZUSCHALTEN.
Was Du beschreibst passiert leider oft. Das man nach einem Schaden gekündigt wird ist wirklich sehr hart.
Leider haben sich in den letzten Jahren verschiedene Versicherungen einen Namen für dieses Vorgehen gemacht.
Deshalb ist es sehr wichtig, Versicherungen NICHT über eine BANK, einem Ausschließlichkeitsvermittler (= Menschen die nur für eine Versicherung arbeiten) oder Online abzuschließen.
Auch wenn man bei diesen Gattungen vielleicht auf den einen oder anderen trifft, der Fachlich gut aufgestellt ist und auch im Interesse der Kunden handelt, haben alle einen entscheidenden NACHTEIL, sie können nur EIN Produkt anbieten.
Anders ist das beim Versicherungsmakler(in). Er/Sie kann über eine sehr große Produktlandschaft schauen und kennt die Anbieter und deren Vorgehen. Gesellschaften die Kunden nach 1 Schaden Sanieren (Kündigen) werden von ihm aussortiert um den Kunden neben starken Produkten auch einen verlässlichen Partner anzubieten.
Mein Tipp:Schnapp dir einen Versicherungsmakler!Er*/Sie sollte dein Problemchen gelöst bekommen. Ganz nebenbei, er kostet dich nichts ;-)
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Zur Berechnung des Beitrages sind diverse Merkmale zu berücksichtigen. Doch man kann schon sagen, dass BMW, insbesondere der 3er zu den teureren Fahrzeugen in der Versicherung gehören. Werfe mal einen Blick auf den X6 ;-) …..
Ich überspitze meine Antwort bewusst und sage, selbst wenn Du 20 Versicherungsfälle anzeigst, muss die Versicherung zahlen. Ihr habe einen Vertrag und der ist von beiden Seiten zu erfüllen.Eine Versicherung darf jedoch, genau wie Du auch, nach einem Versicherungsfall den Vertrag kündigen.
Die Kosten für die Behandlung trägt erst einmal deine Krankenversicherung .
Ob diese Regressansprüche an deinen Freund richten, kann ich dir nicht beantworten.
Die private Unfallversicherung würde unabhängig von der Krankenkasse regulieren, sofern ein dauerhafter Schaden zurückbleibt.
Vielleicht so …
Aufgrund betriebsbedingter Umstrukturierungsmaßnahmen, verließ ich meinen Arbeitgeber nach 18 Jahren treuer Tätigkeit als Sachbearbeiterin. In meiner nachfolgendenden Tätigkeit als Callcenter Agentin, konnte ich auf meine bisherigen beruflichen Erfahrungen zurückgreifen und dadurch schnell neue Aufgabengebiete erlernen. Meine Aufgabengebiete umfassen: Inbound und Outbound………..
Vorab, wird reden von einem versicherungspflichtigen Schaden. Doch ob er bezahlt wird, oder doch als Eigenschaden ausgelegt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Welche Rechtsform trägt die Firma deines Chefs? GmbH, GbR usw…
Gehört das Mehrfamilienhaus zum Eigentum der Firma oder deinem Chef?
Natürlich nicht.
Wenn dein Auto „ Stillgelegt“ ist und Du damit „ abgemeldet“ meinst, wäre das Fahren OHNE Versicherungsschutz.
Je nachdem wann dein Auto abgemeldet wurde, müsste deine Versicherung trotzdem regulieren. (doch das ist ein anderes Thema, Bezug auf KH)
Ja. Die Versicherungsleistung steht dem Versicherungsnehmer zu. Da bei Veräußerung der Immobilie, der Versicherungsvertrag auf den Erwerber übergeht und dieser die Rangfolge des VN einnimmt, würde dir die Leistung zustehen.
Trotzdem würde ich die vorerst abraten in solch eine Immobilie zu investieren. Es kann zu erheblichen Problemen führen.
Sag deinem Versicherungsberater (wohl eher Vermittler) bitte, er soll seine Aussagen, auf seine Fähigkeiten reduzieren.
Durch die Neuauflage des VVG ´s (Versicherungsvertragsgesetztes) wurde zu diesem Thema einiges neu geregelt. Der §55 (altes VVG) wurde komplett gestrichen (Bereicherungsverbot).
Um es ganz einfach zu sagen, im alten VVG gab es ein „ Bereicherungsverbot „ (genau davon redet er), da dies heute jedoch nicht mehr gilt, kann jeder Interessent eine BU-Rente in X-beliebiger Höhe stellen. Soweit die Theorie…
Doch in der Praxis sieht die Welt wieder etwas anders aus.
Eine Versicherungsgesellschaft wird eine unangemessene Rentenhöhe von vornherein unterbinden. Sie hat kein Interesse daran, dass Menschen Wunschrenten abschließen.
Eine Versicherungsgesellschaft muss einen BU-Antrag nicht annehmen (auf Ver.-Chinesisch: kein Kontrahierungszwang). In der Praxis geben Versicherungsgesellschaften sogenannte Annahmerichtlinien heraus. In diesen Annahmerichtlinien wir klar und deutlich formuliert, zu welchen Bedingungen der Vertrag geschlossen werden kann. So scheiben z.B. viele Gesellschaften vor, dass die maximale Rentenhöhe 70-100% des Nettoeinkommens bei Antragsstellung sein darf. Sollte man an dieser Stelle mogeln, kann und wird die Gesellschaft die Rente kürzen. Wurde jedoch die Wirtschaftlichkeit bei Antragsstellung geprüft (Scheint bei dir der Fall gewesen zu sein), dann DARF die Gesellschaft im Leistungsfall die Rente nicht kürzen. Selbst wenn dein dann gültiges Einkommen stark unter dem Einkommen bei Antragsstellung liegt.
Der Grund dafür ist auch recht einfach zu verstehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sogenannte Summenversicherung. Wie der Name schon erahnen lässt, wird vertraglich eine Summe vereinbart (Rentenhöhe). Und genau diese Summe (Rente) muss die Versicherung im Leistungsfall erbringen, da vertraglich vereinbart.
Ausnahme: Solltest Du vertraglich eine Beitrags-Dynamik vereinbart haben (bitte nicht mit der Leistungsdynamik verwechseln) Dann kann es sein, das die Rentenhöhe in einen unangemessenen Bereich ansteigt. Viele Gesellschaften legen es dem KUNDEN auf, die Angemessenheit SELBST zu prüfen und den Versicherer darüber zu informieren. Bleibt dieser Teil aus, darf wieder gekürzt werden.
Ich kann dir nur den Tipp geben, dich von einem PROFI auf diesem Gebiet beraten zu lassen. Insbesondere bei der BU, können im Vorfeld gemachte Fehler existenzbedrohend werden.
Ob DKV oder andere. Die Beiträge müssen überall angepasst werden. Doch bei dem einen leider heftiger als bei dem anderen.
Versuche eine Tarifwechsel nach §204VVG (BITTE NICHT OHNE PROFI AN DIESE SACHE HERAN GEHEN)
Hallo,
als Vermieter sollte man eine GUTE Wohngebäudeversicherung mit den gewünschten Zusätzen und eine Haus & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben.
Du solltest dir jedoch im Klaren darüber sein, dass man nicht jedes Risiko absichern kann. Jeder Schutz hat seine Lücken.
In dem von dir beschriebenen Beispiel, müsste erst mal ein „ Verschulden „ deinerseits festgestellt werden, bevor Du in der Verantwortung stehst.
Weshalb schließt Du keine Mietkautionsversicherung ab?
Deine Fragestellung lässt leider sehr viel Platz zu Eigeninterpretation. Eine genaue Aussage fällt schwer.
Sollte es wirklich eine Dienstfahrt gewesen sein, entsteht dir ein Anspruch gegen den Arbeitgeber.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit eine sogenannte „ Dienstreisekaskoversicherung „ abzuschließen um Ansprüche die sich aus solchen Fällen ergeben abzusichern.
Doch ich vermute viel mehr, dass wir nicht von einer Dienstfahrt reden, wohl eher die „ normale „ fahrt zu Arbeitsstätte...
Aufgrund interner Umstrukturierungsmaßnahmen , hatten wir uns auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.....
FordPrefect hat die Frage toll beantwortet.
Ich möchte dir jedoch noch eine weitere Möglichkeit nennen.
Ich gehe mal davon aus, dass wir von deinem Wohneigentum reden und Du eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hast.
Die meisten Wohngebäudeversicherungsverträge beinhalten den Punkt:
Anprall von Kraftfahrzeugen
Genau dies ist bei dir eingetroffen, somit hast Du die Möglichkeit den Schaden DEINER Gebäudeversicherung zu melden. Dieses Vorgehen bringt jedoch einen riesen Nachteil mit sich, aber auch mehrere Vorteile.
Nachteil:
Du schwächst deine Renta-Quote bei deiner Versicherung (Auf Deutsch: meldest Du deiner Versicherung zu viele Schäden, wird sie dich kündigen)
Vorteile:
- Der Schaden sollte sehr schnell reguliert sein
- Du hast Anspruch auf den NEUWERT (sollte der Schaden nur über die KFZ-Versicherung des Verursachers reguliert werden, entsteht dir nur der Zeitweitanspruch)
- Deine Versicherung geht in Vorlage und holt sich ihr Geld von dem Verursacher zurück (Regressanspruch)
- Du benötigst keinen Anwalt
Mein Tipp: Informiere deine Wohngebäudeversicherung