Egal was für einen Jahresabschluss Ihr erstellt, alle Rechnungen werden gebucht. Die Rechnungen, die noch nicht bezahlt wurden, werden auf Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gebucht. Am Jahresende wird dann abgeklärt, ob Ausfälle sind oder noch nicht. Offene Rechnungen müssen buchhalterisch erfasst werden.

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Hallo Pvieth,

zunächst es tut mir leid, dass Du jetzt das gleiche durchmachen musst, wie ich vor 4 Jahren.

Ja, also mein Mann seit dem Tag tatsächlich Altersdiabetes. Die Ärzte sind nur so ungläubig gewesen, dass das bei ihm quasi von heute auf morgen aufgetreten ist, weil ihrer Meinung nach dieser Diabetesdurchbruch mit diesem Zuckerkoma eigentlich ein langwieriger Prozess ist. Nun gut, wir sind halt nicht alle gleich und jeder Mensch reagiert anders.

Mein Mann lag 5 Tage im Koma. Das soll jetzt aber kein Limit für Dich und Deiner Frau sein. Die Ärzte hatten damals zu mir auch gesagt, dass es da keine statistischen Zahlen gibt. Die Dauer ist ganz unterschiedlich - leider auch bis dahin, dass manche nicht daraus erwachen. Aber... ich denke, wenn das ein erstmaliger Zustand ist, sind die Chancen, dass alles wieder gut wird, doch sehr hoch.

Er lag dann ganze 11 Tage auf der Intensivstation, weil der Zuckerwert einfach nicht mehr weiter runter gehen wollte. D. h. die Ärzte versuchen medikamentös die Zuckerwerte wieder nach unten zu regulieren. Das muss auch langsam gehen, damit sich der Körper wieder dran gewöhnt (so ähnlich wurde mir das jedenfalls damals erklärt). Da er nicht ansprechbar war, haben wir aber immer die Schwestern gefragt, wie der Zuckerwert heute ist. Die halten sich zwar auch immer bedeckt, weil sie nicht so viel sagen dürfen. Aber es hat mir als Ehefrau doch sehr geholfen. Man hatte irgendwie eine gewisse Beruhigung, dass es vorwärts geht, weil so langsam der Zuckerwert nach unten ging. Ich muss auch sagen, die Schwestern dort auf der Station wirklich sehr zuvorkommend und nett waren.

Der Zuckerwert musste unter 11 sein, dann durfte er erst auf die Normalstation. Er wurde dann auf das Insulin eingestellt, bekam eine 1. Ernährungsberatung und durfte dann zur Reha. Im Krankenhaus hatte man dann damals gesagt, dass er wohl immer spritzen muss, weil seine Krankheit gleich so massiv ausgebrochen ist. Aber in der Reha haben sie es dann geschafft ihn auf Tabletten einzustellen. Aber sie sagten dort gleich, so wie er mal wieder Antibiotika nehmen muss, ist der Stoffwechsel wieder durcheinander und es kann sein, dass er dann wieder spritzen muss. Und so war es dann auch vor 1 Jahr. Seit dem spritzt er regelmäßig. So geht es ihm gut, allerdings hat er immer Hunger. Er hält sich aber sehr gut an seinen Ernährungsplan. Ich versuche halt jetzt immer aufzupassen, dass er nicht krank wird (sprich Erkältung o. ä.). Dann ist immer alles wieder durcheinander und es dauert immer eine Weile bis alles sich wieder eingepegelt hat.

Ich hoffe, ich konnte Dir Deine Frage halbwegs zu Deiner Zufriedenheit beantworten. Wenn nicht, frag einfach noch einmal nach. Ich wünsche Dir und Deiner Frau, dass sich alles zum positiven ändert. Alles Gute!

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Aber Du hast doch eine kaufmännische Ausbildung? Was hast Du gelernt? Also, mit der Zulassung der Prüfung ist da so: Entweder man hat 3 Jahre diese Buchhaltungserfahrung, aber erst bei Anmeldung zur Prüfung oder es gelten 6 Jahre kaufmännischer Abschluss. D. h. Du könntest schon im Anschluss an Deinem Lehrgang mit dem Bilanzbuchhalterlehrgang beginnen. Wenn Du nicht gerade einen Vollzeitlehrgang von 6 Monaten absolvierst, sondern einen neben dem Job, der dann auf 2 Jahre oder so aufgeteilt ist. Dann könnte das evtl. mit der 3 Jahresfrist (oder 6 Jahresfrist) hinkommen. Das kann man vorab auch mal bei der IHK vorprüfen lassen. Ich meine nur damit, man muss nicht zwangsläufig 3 Jahre in der Buchhaltung gearbeitet haben. Viele sagen zwar, dass es besser ist, aber man kann das auch ohne diese Erfahrung schaffen. Einfach ist der Lehrgang und vor allem der Abschluss nicht. Aber wo eine Wille ist, ist immer ein Weg.

FG

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Warum nicht?! Es ist immerhin ein Anfang. Ich denke alles was mit IHK-Abschluss oder Zertifikat zu tun hat, ist schon anerkannt und vor allem auch bekannt bei den Arbeitgebern. Und wenn es Dir Spaß macht, machst Du vielleicht hintendran gleich den Gepr. Bilanzbuchhalter. Dann hast Du auf jeden Fall noch größere Chancen auf den Arbeitsmarkt. Wichtig ist nur, dass Dir Buchhaltung auch Spaß macht.

FG

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Es gibt Abschreibungstabellen. Musst Du mal googlen. Diese Abschreibungstabellen sind mögliche Vorgaben. Wenn Du nachweisen kannst, dass der Anhänger nicht so lange genutzt wird, kannst Du auch eine kürzere Nutzungsdauer anwenden.

FG

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Hat Deine Cousine nur die Prüfung über die Steuerfachschule abgelegt oder auch bei der IHK? Ein staatlich anerkannter Abschluss ist immer besser. Ansonsten kann man nicht definitiv sagen, was man als Bilanzbuchhalter anfangs verdienen kann. Das ist stark branchenabhängig. In der Industrie verdient man auf jeden Fall mehr als beim Steuerberater. Es ist alles Verhandlungsbasis.

FG

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Grds. ist ein Umsatz erst erbracht, wenn die Leistung erfüllt wurde. Auf die Rechnungsstellung kommt es nicht an.

FG

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Es wurde ja hier schon viel erklärt. Du suchst nach einer Eselsbrücke. Vielleicht hilft Dir meine ein wenig. Wichtig ist, dass Du weißt, was Aktivposten und Passivposten sind. Du musst Dir immer die Bilanz bzw. die Guv vorstellen. Wo stehen welche Konten (Aktivseite oder Passivseite). Und dann überlegst Du Dir was mehr wird. Also, irgendwo wird etwas mehr, dann überlegst Du nur noch, ob es sich dabei um ein Konto auf der Aktivseite oder Passivseite handelt. Auf der Aktivseite wird das "Mehr" auf die Sollseite gebucht und bei der Passivseite auf die Habenseite. So habe ich es mir gemerkt. Wenn jetzt nichts "Mehr" wird, ist es halt genau umgekehrt. Es ist schon dabei wichtig, dass man sich die Bilanz und die GuV als T-Konto gut vorstellen kann. Notfalls einfach immer mal aufmalen. Mache ich heute manchmal noch, wenn ich unsicher bin. Funktioniert immer.

FG

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Auch ich habe mich mal mit Deiner Aufgabe beschäftigt und muss meiner einer Vorredernerin mich anschließen... Es ist etwas verwirrend. Aber es handelt sich hier nur um ein Beispiel, und als solches habe ich es jetzt einfach mal als solches so hingenommen. Denn es ist schon so, dass die USt nicht mit in die AK einberechnet werden dürfen. Und warum hier jetzt 21 % USt angegeben ist, .... Ich nehme es jetzt einfach mal so hin.

Es ist nicht so, dass grds. alles auf 10 Jahre abgeschrieben wird. Es gibt AfA-Tabellen, die man nutzen kann, aber nicht muss. Wenn ein PKW voraussichtlich nur 5 Jahre genutzt werden soll, wird dieser auf 5 J. abgeschrieben.

Lt. Deinem Beispiel müsstest Du von AK i. H. v. 16.255,37 ausgehen (d. h. 17.800/121 * 100 = 14.710,74 + 1.544,63 (1/2 von. 21% bezogen auf 14.710,74, was ja der Nettopreis ist).

Da die Anschaffung im März 2011 erfolgte, wird erst ab März abgeschrieben, d. h. zeitanteilig. Für das 1. Jahr entspricht das 10 Monate. So dass Du dann im 6. J., quasi Deine 6. Linie 2 Monate noch abzuschreiben sind. Im 1. Jahr hast Du Abschreibungen i. H. v. 2.709,23 (16.255.37 / 5 J. = 3.251,07 / 12 Mo. * 10 Mo.) Im 2. J. bis 5. J. hast Du dann die komplette Jahresabschreibung i. H. v. 3.251,07 und im 6. J. die restlichen 2 Mo. i. H. v. 541,86. Abgesehen von evtl. kleiner Rundungssachen müsstest Du dann auch auf NULL kommen (wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe).

Abschreiben tust Du ja quasi ab März 2011 bis Februar 2016.

Arbeitnehmer haben hier nichts zu suchen. Und es wird immer buchhalterisch monatlich abgeschrieben.

FG

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Hi,

ich bin auch nur eine Kauffrau für Bürokommunikation gewesen und habe dann den Bilanzbuchhalter gemacht. Du hast ja noch den Vorteil, dass Du Finanzbuchhalterin bist. D. h. Du kannst Dir getrost den Bilanzbuchhalter zutrauen. Dieses ist zu schaffen. Man muss keine Steuerfachangestellte sein dafür. Der Bilanzuchhalter arbeitet ja nicht nur im Steuerbüro.

FG

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Hi,

ich habe bei der SGD den Bilanzbuchhalter gemacht. Anerkenntnis hin und her. Sicher sind die Lehrgangsträger bei Unternehmen bekannt. Aber wenn man jobmäßig weiterkommen will, sollte man sich überlegen, dass man am Ende eine staatlich anerkannte Prüfung ablegt, wie z. B. bei der IHK. Mit einem Zertifikat bei der SGD oder auch ILS kommt man beruflich nicht so weit. Ich sage mal so, zur Auffrischung Deiner nicht mehr vorhandenen oder schwach vorhandenen Buchhaltungskenntnisse ist der Buchhaltungskurs sicher ganz gut. Vergleichsweise kannst Du hier aber auch mal bei der VHS nachschauen. Manche bieten da auch den Finanzbuchhalter an.

FG

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Also, wir rechnen auch nach 4/3 ab und erstellen (lt. FA) eine quartalsmäßige USt/VSt- Erklärung ab. D. h. es kommt jetzt drauf an, wie das FA Euch umatzsteuerrechtlich eingestuft hat. Das entscheiden die ja nach Jahreseinnahmen, also welche Veranlagungsart Ihr für die Umsatzsteuer/Vorsteuererklärung Ihr habt (monatlich, vierteljährlich, jährlich). Auch wenn Ihr dann nach EÜR abrechnet, müsst Ihr quasi eine doppelte Buchführung führen, um entsprechend die Steuer herauszurechnen. Jede Rechnung, die erstellt wird, muss gebucht werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es Deinem Bekannten um die Vorsteuer? Also, die muss sogar mit Eingang der Rechnung dann berücksichtigt werden. Wann gezahlt wird ist umsatzsteuerrechtlich hierbei unerheblich. Aber wie oben schon gesagt,.... Es kommt drauf an, wie das FA Deinen Bekannten umsatzsteuerlich eingestuft hat. Er kann nicht einfach eine monatliche Erklärung abgeben, wenn er jährlich eingestuft wurde.

FG

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Ich danke Euch für die vielen Antworten. Also, zunächst einmal hat die Ärztin mir irgendwas von Diabetes Typ-2 gesagt, speziell Alterszucker. Wobei wie gesagt, mein Mann erst 40 ist und die Sanileute gemeint hätten, das wäre eher untypisch, aber möglich wäre alles, da seine Eltern beide Typ-2 haben. Weiterhin liegt er schon im Zuckerkoma, wie mir die Ärztin gestern gesagt hat, da er nicht immer bei Bewußtsein ist. Er ist sehr unruhig, würde sich am liebsten alle Schläuche wieder heraus reißen usw. Ich mache mir im Moment nur Gedanken, wie lange das ganze so anhalten wird bis er wieder voll ansprechbar ist. Ich hatte gestern schon das Gefühl, dass er mich wahr nimmt und er hat auch kurz gesprochen mit mir. Dennoch ist er sehr aufgewühlt und stöhnt und schreit auch mal. Ich denke, dass er irgendwo Schmerzen hat. Nach der Auskunft der Schwester heute morgen geht der Zucker aber langsam zurück.

Zur verschleppten Bronchitis oder nicht behandelten muss ich sagen, dass wir das auch nicht mit gekriegt haben, dass er sowas hat. Er hat weder gehustet noch sonst irgendwas diesbezüglich gehabt.

Mir ist das ganze schleierhaft. Vielleicht hat jemand ähnliches erlebt und kann mir da Auskunft geben. Die Ärztin hält sich bedeckt. Bzw. sie ist der Ansicht, dass es ein Erstauftritt der Krankheit ist und sie natürlich erst einmal auch den Zucker runter bekommen müssen. Das ist mir schon klar. Aber zu all den anderen Sachen konnte sie mir nichts sagen. (Also, ob das jetzt an der verschleppten Bronchitis liegt oder so.)

FG

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