Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten! Habe gerade das passende Antwortschreiben aufgesetzt!Mal sehen was Passiert!

Gruss

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Ersteinmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Allerdings ist meine Frage damit immer noch nicht beantwortet. "Die "Absetzung" ist doch ein steuerlicher Begriff und hat doch mit der Erteilung der Gewerberlaubnis nichts zu tun."

Richtig. Darum ging es mir auch nicht, sondern lediglich ob ich vor der Anmeldung des Gewerbes gekaufte, nennen wir es einmal "Betriebsmittel", dann trotzdem absetzbar sind. Mit der Anmeldung hat dies natürlich nichts zu tun.

"Also ja, du kannst die Kiste für deinen Betrieb kaufen und auch die Vorsteuer abziehen, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist."

Werde ich nicht sein, Kleinunternehmerregelung wird angestrebt. Und meine Tätigkeit wird unter Gewerbe fallen.

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