Kann man gegen einen negativ ausgefallenen Drogentest (Bluttest) klagen?
Ich habe gelesen, dass man wenn ein Bluttest durchgeführt wird und dieser negativ ausfällt man den Staat auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen kann. Stimmt das? Wenn ja wo ist das im Gesetzestext festgehalten? Und kann ich auch die Polizisten und den durchführenden Arzt verklagen? Blutabnahme ohne einwilligung des Betroffenen stellt ja für gewöhnlich den Tatbestandt einer schweren Körperverletzung dar, wegen welcher ich den Arzt dann ja theoretisch verklagen könnte. Und die Polizisten könnte man dann ja theoretisch wegen Anstiftung/Beihilfe zur schweren Körperverletzung anzeigen? Richtig?