hab noch etwas in einem forum gefunden...kann damit jemand was anfangen oder bestätigen?

Fahrtkosten in der Weiterbildung orientieren sich nach den FdA(Förderung der Arbeitsaufnahme)

Fahrkosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Die Höhe der Kosten, die übernommen werden können, ist abhängig vom Anlass der Fahrt.

Anlässe für Fahrten Fahrkosten können übernommen werden

  1. für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten),
  2. bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung

- für die An- und Abreise und - für eine monatliche Familienheimfahrt.

Höhe der Fahrkosten (Pendelfahrten) Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem Sie die Bildungsstätte aufsuchen, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und der Bildungsstätte in Höhe von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen.

Besonderheit Die Entfernungspauschale wird unabhängig von dem von Ihnen benutzten Verkehrsmittel gezahlt. Auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen kommt es dabei nicht an. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbin

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ich bekomm AG1. in dem fahrtkosten antrag musste ich angeben mit was ich fahre, da ich mit dem auto fahren wollte hab ich das natürlich so weitergegeben!

Ja wie wollen die das überprüfen!? da ich an einer schule bin würde ich natürlich den DB- schüler tarif bekomen. dazu muss ich so ein wisch von der schule ausfüllen lassen! ich trau dem AA zu das die bei der schule nachfragen mit was ich komm!

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