Ohne Dir rechtlich eine Beratung anbieten zu wollen:
Sei Vorsichtig mit dem, was Du schreibst. Es kann Dir niemand den Mund verbieten, wenn Du über ->belegbare, nachweisbare und wahre<- Tatsachen berichtest und dabei eine angemessene Form der Berichterstattung bewahrst.
Aber trotzdem: Wenn du als Privatperson handelst, kann es auch passieren das böse Menschen, denen Du vielleicht mit deinen Berichten ans Bein pinkelst, einfach mal so einen Anwalt beauftragen zurückzupinkeln.
Und dann aus dem Wettbewerbsrecht einen illusionären Streitwert als Grundlage annehmen. So 50.000 Euro aufwärts, damit's auch nicht beim Amtsgericht sondern direkt beim OLG landet.
DAnn muss ein Richter entscheiden ob das, was Du behauptest, wahr ist oder eine Wettbewerbsschädliche Äusserung.
Jetzt könntest Du denken: Na und?
Aber: Um zum OLG zu gehen brauchst Du einen Anwalt, und dessen Rechnung zahlst Du erstmal im voraus. Und bei den gerne angenommenen Streitwerten sind da schon mal 2-3000 Euro Vorkasse fällig, ohne das es überhaupt zu Prozess kommt.
Daher, meiner Meinung nach: Negative Berichterstattungen nur aus dem Ausland oder mit prall gefüllter Kriegskasse...
Viel Erfolg.